Antwort
Notar selbst bestimmen
In der Regel trägt der Käufer die Kosten des Kaufvertrages. Deshalb hat der Käufer auch das Recht, den Notar seines Vertrauens zu bestimmen. Diesen Vorteil sollten Sie als Käufer unbedingt nutzen, denn der Notar, den Sie ausgesucht haben, wird den ersten Vertragsentwurf nach Ihren Vorstellungen ausfertigen.
Quelle:
http://www.immobilienscout24.de/de/bauen/bauplaner/grundstueck/grundstueckskauf/kaufabwicklung.jsp