Wenn Ware auf Garantie getauscht wurde, beginnt Garantiezeit dann neu?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Garantie beginnt mit der Rechnungserstellung. Daran ändert sich nichts, wenn das Teil ausgetauscht wird. Sie beginnt nicht von neuem.

Meinst Du Garantie oder Gewährleistung? Falls Dir der Unterschied nicht bekannt ist, dann bediene Dich der Hilfe von Dr.Google, denn ich habe keine Lust das nunmehr zum 1000sten Male hier zu erklären.

Bei der Garantie gilt ausschließlich der Inhalt des Garantievertrags. Sieht der keine Verlängerung vor, dann gibt es keine.

Bei der Gewährleistung kommt es darauf an, ob mit dem Austausch ein Anerkenntnis der Verpflichtung verbunden ist. Dann beginnt die Gewährleistungsfrist von neuem, ansonsten nicht:

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-kaeufer/verlaengerung-oder-neubeginn-der-gewaehrleistungs-garantiezeit-nach-austausch.html

Garantie ist immer freiwillig - der Käufer hat keinen Anspruch darauf. Wir aufgrund eines Garantieversprechens die Ware durch eine andere Ware ausgetauscht, ist damit das Garantieversprechen erfüllt. Eine Garantie ist auch prinzipiell nicht einforderbar, bedeutet: der Klageweg ist wenig aussichtsreich. Meist ist ein Garantieversprechen eine Zusage des Herstellers !!

Es gibt aber auch ein gesetzliches Gewährleistungsrecht - das hat mit einem Garantieversprechen nichts zu tun. Hier geht es um einen Mangel und dessen Beseitigung, der bei kauf der Ware bestanden hat. Dafür ist immer der Verkäufer verantwortlich, und da sind auch Reparaturversuche zulässig. Die Beweislast dreht sich übrigens 6 Monate nach Kaufdatum, dann muss der Käufer !!! beweisen, dass die Ware einen Mangel hatte.