eBay-Kleinanzeigen Rückgabe wegen „falscher“ Farbe?

2 Antworten

Klassischer Fall des § 442 Abs. 2 BGB. Der Mangel war auch hinreichend offensichtlich, dass ein arglistiges Verschweigen nicht in Betracht kommt.

Es bestehen hier m. E. eindeutig keinerlei Ansprüche des Käufers.


ChrisJohn 
Beitragsersteller
 30.01.2023, 01:47

Vielen Dank!

Ich glaube ja, dass hell metallic-grau und silber mehr oder weniger dasselbe ist. Eine übliche Beschreibung sollte passen.

Ich würde mir keine Gedanken machen.


ChrisJohn 
Beitragsersteller
 30.01.2023, 01:50

Danke für deine Antwort! :)