eBay-Kleinanzeigen Rückgabe wegen „falscher“ Farbe?
Neulich habe ich ein defektes kleines Elektrogerät auf eBay-Kleinanzeigen für 30€ verkauft. Der Käufer war persönlich da und hat das Gerät gesehen, geprüft und genommen. Nach halben Tag schrieb er zurück, dass die Farbe „hell metallic-grau“ sei und nicht wie in der Beschreibung „silber“. Aus diesem Grund will er das Gerät zurückgeben und drohte mit Anzeige und Anwalt… „Betrug und falsche Angaben etc…“
Ich habe darauf hingewiesen, dass wenn die Farbe nicht die richtige sei, könnte er ja vor Ort sagen und den Kauf ablehnen, das wäre überhaupt kein Problem, aber nicht erst nehmen und nach 6 Stunden melden. Er hat ja das Teil in der Hand genommen und ne Weile geprüft.
In der Beschreibung stand auch, dass das Gerät defekt ist, und es ein Privatverkauf ist und ich keine Gewährleistung, Garantie und Rücknahme anbiete.
Ist es in Ordnung, dass ich die Rücknahme ablehne? Ich schätze eine Anzeige wird nie zur Stande kommen aber bin mir nicht sicher..
2 Antworten
Klassischer Fall des § 442 Abs. 2 BGB. Der Mangel war auch hinreichend offensichtlich, dass ein arglistiges Verschweigen nicht in Betracht kommt.
Es bestehen hier m. E. eindeutig keinerlei Ansprüche des Käufers.
Ich glaube ja, dass hell metallic-grau und silber mehr oder weniger dasselbe ist. Eine übliche Beschreibung sollte passen.
Ich würde mir keine Gedanken machen.