Nicht Millionär werden? Gut, dazu muß man nicht nur Glück haben, sondern auch den IQ, die Leistungsbereitschaft und Ausdauer um solche Berufe überhaupt anzugehen. Aber für mich ist und war es wichtig überdurchschnittlich zu verdienen. Mit 2.000€ oder 3.000€ wäre ich nicht zufrieden gewesen. Es muss mindestens das doppelte oder dreifache sein. Dazu wäre ich auch heute noch bereit Opfer zu leisten. Was hesit Opfer, natürlich verzicht auf Freizeit und dafür maloochen und das nicht nur 8 Stunden am Tag wie bei den Beamten sondern viel mehr. Zudem wird es unverzichtbar sein Abi zu machen. Für den ersten Wunschberuf, den ich bereits inne hatte, nämlich Investmentbanker muss man eine sehr gute Bankausbildung absolvieren und sich dann abends zum Bankfachwirt weiterbilden. Zudem muss man auch das Glück haben was ich auch hatte, in die Börsenabteilung zu kommen um dort eine Karriere zu starten. Das wäre der Weg, den ich nochmals gehen würde. Als Alternative, da weiss ich aber nicht ob ich die Ausdauer und die Noten dazu hätte, wäre ein Medizinstudium mit dem Ziel allgemeiner Arzt zu werden mit eigener Praxis. Ob ich das jemals geschafft hätte weiß ich nicht.

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Die Frage kommt schon jede Woche und die Antwort ist immer dieselbe. Lege das Geld auf Tagesgeldkonten und verlebe es. Alles andere rentiert sich nicht mehr, da zu langfristig oder zu risikoreich. Aber mind. 1% solltest Du schon auf dem Tagesgeld bekommen. Du musst Dich nur umhören. Aber Internet hast Du ja schon, daher hast Du ja die besten Vorraussetzungen. Mein Opa ist 80 und seine Frau ebenfalls. Einen PC hatten die noch nie in der Hand. Daher ist er auf seine Füße und die Berater am Schalter angewiesen. Da hast Du schon einen bedeutenden Vorteil.

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Persönlich hast Du nicht die Möglichkeit zu prüfen welche Schulden jemand hat. Du kannst Dir aber von demjenigen die Schufaauskunft zeigen lassen, darauf sind alle seine Schulden aufgelistet. Also ein Schuldenverzeichnis gibt es worauf jeder selbst Einsicht nehmen kann, und das ist die Schufa.

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Richte ein Sparbuch auf Deinen Namen ein mit der Bezeichnung "zu Gunsten Name der Nichte." Somit kannst Du bis zum 18 Lebensjahr noch entscheiden ob Du bei Deiner Entscheidung bleibst.Ab dem 18.Lebensjahr gehört es ihr endgültig und Du hast keinen Einfluß mehr. Die Nichte wird mit 18 angeschrieben und erfährt über das Sparbuch....alles andere ist Unsinn. Also ein Sparbuch auf den Namen der Nichte einzurichten ist dumm, denn die Eltern können über das Geld jederzeit verfügen bis sie 18 ist.

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Das ist eine gute und berechtigte Frage mit der ich zum Mieterbund gehen würde. Meiner Meinung nach kann der Vermieter das nicht einfach so verlangen, es sei denn die Rohre sind so marrode, daß eine erheblicher Mehrschaden zu tragen kommen könnte. Aber nur weil er das jetzt machen will, denke ich geht das nicht so einfach. Mach Dich mal beim Mieterbund schlau!

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Mein Vater will per Anwalt das geschenkte Geld zurück

Ich war Betreuerin meines Vaters. Er war und ist geistig fit. Er kam ins Pflegeheim, da seine 22 Jahre jüngere Frau ihn dahin abgeschoben hatte. Sie hatte seit ihrer Hochzeit vor 10 Jahren nachweisbar ca. 100.000 Euro auf ihr Konto geschafft. Zweimal hatte mein Vater einen Anwalt eingeschaltet, da er bemerkte, dass sie ihm Geld entwendet hatte und auf ihr eigenes Konto wohl tat. . Es ging jedesmal um ca. 25.000 Euro. Aber mein Vater zog dann die Klage zurück. Ich habe die beiden Klageschreiben in Händen. Außerdem hatte mein Vater direkt nach der Hochzeit seine Eigentumswohnung verkauft und auf beider Namen eine neue Wohnung gekauft. Sie brachte es fertig, dass mein Vater sich von uns Kindern und den Enkeln trennte. Keiner durfte ihn sehen. Er rief mich ab und zu heimlich an. Mein Vater wollte vom Pflegeheim zur Bank, um Geld auf dem laufenden vor seiner Frau sicherzustellen. Dort sah man ihn seit Kontoeröffnung vor 10 Jahren das erste Mal. Jeder kannte nur die Ehefrau, die bis zu ihrer Hochzeit mit meinem Vater von dem Sozialamt lebte. Er stellte eine hohe Summe vom laufenden Konto, an das seine Ehefrau ebenfalls kam, auf seinem Sparbuch sicher. Mein Vater wollte sich vor eineinhalb Jahren sogar vom Pflegeheim aus scheiden lassen. Im Heim musste mein Vater plötzlich operiert werden. Aus Angst, es könnte ihm etwas passieren, und die Frau bekäme das Geld, schenkte er mir eine sein Sparbuch. Da ich Angst hatte, es könnte später verkehrt ausgelegt werden, ließ ich mir ein Schreiben zweimal von ihm unterschreiben. Ich durfte das Geld abheben. Dann gelang es der Ehefrau, meinen Vater wieder für sich zu gewinnen und nahm ihn nach Hause. Men Vater entzog mir die Betreuung und führte kein Kontakt mehr zu mir, da sie es ihm wieder verbot. Jetzt nach eineinhalb Jahren verlangt er mit dem Anwalt wieder das geschenkte Geld zurück. Er schrieb mir gestern:

  • Ich weise darauf hin, dass eine Schenkung, wie von Ihnen behauptet, wirksam nicht zustande gekommen ist. Sie waren insoweit nicht berechtigt, Kontoguthaben oder Sparguthaben meines Mandanten abzuheben und auf Ihre Konten zu übertragen.

Was soll ich jetzt tun? Soll ich mir einen Anwalt nehmen, da er mir eine Frist gesetzt hat? Ich habe mit dem Geld alle Schulden mittlerweile bezahlt. Bibloto

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Ich würde voerst mal nichts tun und abwarten. Rechtlich weiss ich es aber nicht, ob eine Schenkung rückwirkend rückgängig gemacht werden darf. Ich meine das geht nur, wenn derjenige der das Geld geschenkt hat in Geldnot kommt, dann kann er Schenkungen der letzten 10 Jahre rückgängig machen. Das liegt aber nicht vor. Ich würde mich zumindest man bei einem Anwalt beraten lassen. Hoffe Du hast eine Rechtsschutzversicherung. Ich kann leider nicht verstehen, wie Dein Vater auf seine junge Frau so hereinfallen kann. Entweder ist er Strohdumm oder stolz eine viel jüngere Frau zu haben, egal wie auch immer sie ist. Unmögliche Verhältnisse. Mein Beileid!

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Ich finde es ist ein gutes Zeichen. Mach Dich jetzt nicht verrückt. Es war schon richtig von Dir zurückzurufen. Da aber niemand Bescheid wusste, würde ich jetzt noch ein paar Tage warten und in 10 Tagen nochmals anfragen was aus der Bewerbung geworden ist. Manchmal dauert eine Stellungnahme mehr als 4 Wochen, daher kein Druck machen. Hat wohl jemand zu schnell reagiert. Solange Du nicht weisst wer es war, würde ich es zunächst einmal auf sich beruhen lassen.

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