Anderes Modell nach Garantiefall?
Hallo zusammen,
ich hatte mein Handy (LG G3) vor einigen Wochen aufgrund einer fehlenden IMEI-Nummer an den Händler zurückgeschickt. Der hat mir dann den Garantieauftrag bestätigt und das Gerät zur Reparatur aufgegeben.
Vor wenigen Tagen wurde mir ein Austauschgerät geliefert. Hierbei handelt es sich aber um ein anderes Modell, als das eigentlich bestellte/eingeschickte.
Daraufhin hab' ich den Händler kontaktiert und folgende Antwort erhalten:
**Guten Tag,
Sie haben heute bei uns angerufen wegen des Handys. Ihr Gerät hatte leider einen irreparablen Schaden und deshalb haben Sie ein Austauschgerät erhalten. Das Austauschgerät ist sogar etwas besser als Ihr vorheriges Modell.**
Meine Antwort:
**Guten Tag,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Den Spezifikationen nach zu urteilen kann ich hierbei leider keinen Vergleich erkennen (Kamera, Prozessorleistung, ...). Gleichzeitig wird bei diesem Modell kein Android 6 unterstützt, was ja der eigentliche Auslöser für den Garantieauftrag war. Abgesehen davon kostet das LG G3 S weniger.
Daher würde ich Sie doch bitten, mir das eigentlich bestellte Modell zukommen zu lassen.
Danke im Voraus.**
Jetzt meine Frage: Bin ich überhaupt im Recht? Was kann ich tun, wenn mir der Händler weiterhin nicht das "normale" LG G3 zusendet?
Danke vorab.
2 Antworten
Du solltest ein baugleiches, mängelfreies Gerät einfordern und dich nicht auf Android 5 einlassen (wenn dieses nicht auf Version 6 aktualisiert werden kann).
"Den Spezifikationen nach zu urteilen kann ich hierbei leider keinen Vergleich erkennen (Kamera, Prozessorleistung, ...)"
Hier ist das Wort "Vergleich" unpassend, sondern "Gleichwertigkeit" angebracht, denn Du hast ja die Spezifikation verglichen und die Minderwertigkeit bzw. Unterschiedlichkeit erkannt und bewertet.
Wenn er das gewünschte Gerät nicht liefern kann, dass trittst Du vom Kaufvertrag zurück und verlangst auch Dein Geld zurück. Möglicherweise gibt es einen Rechtstreit. Kauf über Trusted Shop oder so? Ja, dann bist Du vielleicht auf der sicheren Seite:-)
Natürlich kann man das ursprünglich erworbene Smartphone verlangen. Das Ersatzmodell muss man nicht akzeptieren, vor allem wenn es schlechter ist. Da es nicht Android 6 fähig ist, bedeutet ja, das es ein veraltertes Modell ist. Deshalb ist es ja auch billiger.
Die fehlende IMEI-Nummer kann man meist wiederherstellen.