Gewährleistung bei Leasing-Rückläufern?
Ich bin auch der Suche nach einem neuem Auto und habe jetzt auch ein gutes Angebot gefunden. Der Händler least normalerweise Autos, aber wenn die dann nach 1 oder zwei Jahren zurückkommen, dann werden sie zu einem günstigen Preis verkauft. Ich habe mir ein Auto angeschaut, welches mir auch gut gefällt, aber der Verkäufer hat gesagt, dass es keine Garantie geben wird, da das Auto schon knapp zwei Jahre alt ist und der Hersteller somit keine Garantie übernimmt. Müsste der Händler nicht wenigstens eine Garantie abgeben? Ich kaufe als Privatperson, er ist (logischerweise) gewerblicher Verkäufer.
3 Antworten
die Herstellergarantie ist nach so einer Zeit meist vorbei, ja. Du wolltest aber was anderes wissen und hast vermutlich nicht danach gefragt: http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/gebrauchtwagenkauf/unterschied-sachmaengelhaftung/default.aspx
Lies mal hier. Es geht um die Gebrauchtwagengarantie bzw. um Gewährleistung.
Beschäftige Dich mal mit den Begriffen "Garantie" und "Gewährleistung"! Der Händler kann letzterer nicht entgehen, wobei Einschränkungen des Anspruchs durch AGB vorgenommen werden können.
Müsste der Händler nicht wenigstens eine Garantie abgeben? Ich kaufe als Privatperson, er ist (logischerweise) gewerblicher Verkäufer.
Selbtverständlich wäre der Händler auch beim Gebrauchtgüterverkauf zur Sachmängelhaftung (wie es korrekterweise heisst) verpflichtet, d. h. er müßte mindestens 6 Monate lang für Mängel und Reparaturen an dem verkauften Fahrzeug einstehen, die in diesem Zeitraum als bei Übergabe bereits vorhanden gelten.
Das Riko umgeht er, indem er den Verkauf vom Abschluß einer zusätzlichen, kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie durch den Käufer abhängig macht, um darüber seine Reparaturkosten abzurechen. Dieser Trick ist legal, da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht :-(
G imager761