Bei einer möblierten Wohnung erwarte ich, dass ich ohne den Kauf von Einrichtungsgegenständen dort einziehen kann.

Zu den abschreibungsmöglichkeiten habe ich eine Webseite gebfunden: Sobald die Anschaffungskosten für den einzelnen Gegenstand den Betrag von 410 Euro nicht übersteigen, können Sie diese Kosten gleich im Jahr der Anschaffung in voller Höhe absetzen. Beispiel: Zu der Einbauküche, mit der Sie die Wohnung ausstatten, gehört ein hochwertiger Kühlschrank. Er hat 475 Euro gekostet. Da der Kaufpreis nach Abzug der Mehrwertsteuer unter 410 Euro liegt, handelt es sich hier um sofort abziehbare Werbungskosten. Die 410-Euro-Grenze versteht sich grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer. Das gilt unabhängig davon, ob Sie die Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen können oder nicht.Liegt der Anschaffungspreis dagegen über der 410-Euro- Grenze, ist er auf die voraussichtliche Nutzungsdauer der Möbelstücke und Elektrogeräte zu verteilen. Für Möbelstücke wird im Allgemeinen eine Nutzungsdauer von 13 Jahren angenommen. Für Elektrogeräte gilt ein verkürzter Abschreibungszeitraum von acht Jahren. So können Sie beispielsweise eine Kühl-/Gefrierkombination, die 640 Euro gekostet hat, fünf Jahre lang mit jeweils 80 Euro abschreiben.

Quelle und mehr dazu: http://www.gevestor.de/details/immobilien-vermietung-und-einrichtung-713718.html

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Telefon, Internet, Hardware (Computer, Handy etc.) als Werbungskosten

Hallo,

in Artikeln wie http://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/computer-und-telefon-von-der-steuer-absetzen/

ist zu lesen, dass wenn privat angeschaffte Hardware sowie Telefon und Internet zuhause auch beruflich genutzt werden, diese dann auch teilweise als Werbungskosten abgesetzt werden können.

Stimmt es, dass bei einer beruflichen Nutzung “in erheblichem Umfang” von einer Internet-FLAT 50% der Grundgebühr, von den Telefonkosten (Mobil& Festnetz) 20%, maximal 20 Euro monatlich ohne Nachweise anerkannt werden?

Und bei Hardware (Handy, Laptop, Drucker, Monitor, DSL-Router, Handy-Reparaturen, Verbrauchsmaterial (Papier, Toner, ... ) u.ä. werden 50% der Anschaffungskosten ohne Nachweis bei beruflicher und privat als Werbungskosten anerkannt?

Wie viel ist “in erheblichem Umfang”? Wenn ich bspw.

  • Handy (+Handy-Reparaturen) 15%
  • Handygespräche 5%
  • Festnetztelefon 10%
  • Laptop, Monitor 30%
  • Drucker (+Toner) 50%
  • Internet + DSL-Router 20%

beruflich nutze, kann ich dann trotzdem die o.g. 20% bzw. 50% der Kosten für Anschaffung und Nutzung als Werbungskosten ansetzen?

Wenn ja, welche Nachweise muss ich liefern?

Klar, Anschaffungen > 410 € müssen abgeschrieben werden. Was, wenn ich durch die 50%-Halbierung des Anschaffungspreises z.B. eines Computers erst unter die 410 € komme. Kann ich die 50% des Computers dann auf einmal ansetzen?

Wie sieht es mit einem Schreibtisch oder Bürostuhl aus, die ich zu Hause ebenfalls 30% beruflich, 70% privat nutze?

Ich habe da mal was von "gemischt genutzten Gegenständen" gelesen, deren privater Nutzungsanteil nicht höher als 10% sein darf, damit sie nicht die Absetzbarkeit verlieren. Hierzu wurden Schreibtisch, Bürostuhl aber auch Druckerpatronen genannt.

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Dieser Artikel ist meines Erachtens sehr aufschlußreich: http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-27437/smart-gespart-wie-das-finanzamt-ihr-iphone-finanziert_aid_824528.html

Zu Deiner Frage, was die Nachweise betrifft, zitiere ich aus dem Artikel: Passt das Berufsbild im Prinzip zu Computerarbeit, akzeptiert der Fiskus also auch ohne Nachweis einen Nutzungsanteil von 50 Prozent.

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Hier findest Du einen Vergleich, der relativ aktuell ist: http://www.direktbankvergleich.de/index.html?rid=gsDB_0001yA0 Du solltest die Leistungen, die Dir wichtig sind bei diesem Testergebnis noch anklicken, dann bekommst Du es spezifischer!

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Kann die Versicherung über die Gemeinde bestätigen und erhielt nach Schülerlotsenschulung durch die Polizei damals auch einen Ausweis, da stand das auch mit der Versicherung drin. Du brauchst also selber nichts mehr veranlassen.

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Wenn Du einem Tier ausweichst und dabei im Graben landest, dann hast Du Pech gehabt. Du wirst niemals beweisen können, warum Du in den graben gefahren bist. Wenn Du eine Vollkasko hast, wird Dein Schaden übernommen, ansonsten wird es schwierig. Findet man Blut, Haare, Borsten am Auto, dann sieht die Sache anders aus. Auf jeden Fall Polizei und Förster infomieren bei Wildunfällen!

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Hallo - wenn der Makler das Objekt nicht "an den Mann" bringt, dann endet der Makjlerauftrag . Vielleicht ist es in diesem Fall so. Der Verkäufer hat sich vermutlich entschieden, das Objekt selbst und zu einem güsntigeren Preis zu verkaufen. Aber Du solltest das mit dem Verkäufer abklären!

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Ich bin der Meinung, dass von einem Spiel nicht die Rede sein kann. Demokraten und Republikaner können sich nicht einigen. Dass es katastrophale Auswirkungen geben kann, das ist wohl allen bewusst. Aber die Parteien sind unterschiedlicer Meinung, wie die Finanzlöcher zu stopfen sind.

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Ich nehme an, die Lebensversicherung sollte als Tilgung dienen und dies wurde vertraglich auch seinerzeit so festgeschrieben. Demnach handelt die Bank vorschriftsgemäß. Sprich mit der Bank, ob Du nicht die Restschuld anderweitig besichern kannst, Du schreibst hier von Geldwerten, die vorhanden sind. Diese könnten hierfür dienlich sein.

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Wenn Du Einkünfte aus Kapitalvermögen hast, kann es Sinn machen, dass Du eine Steuererklärung abgibst. Damit könntest Du dann die Kapitalerstragssteuer eventuell zurück erhalten.?

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Hallo wweissmann, die Tantieme wird zum zum Bruttoeinkommen addiert, es fallen also ganz normal Sozialvesicherungsbeiträge und Steuern dafür an.Wenn Du die Tantieme in einem Betrag erhältst, wird die Besteuerung im Monat des Zuflusses hoch sein. Mit der Steuererklärung müsstest Du dann aber wieder eine Rückerstattung bekommen. In Deinem Fall erscheint es mir besser, das Gehalt bis zum Jahrensende weiterbezahlt zu bekommen, da die Sozialversicherung dann auch gleich abgedeckt ist.

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Hallo ipiep, hier die Voraussetzungen um Grundsicherung zu bekommen:

  • Personen die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen die das 18. Lebensjahre Vollendet haben.

  • Um Grundsicherung zu erhalten muss der gewöhnliche Aufenthalt der Person in der BRD liegen.

  • Die Person kann Ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Vermögen oder Einkommen bestreiten.

  • Bei nicht getrennt lebenden Verheirateten oder eheähnlichem Lebenspartner, nicht von dessen Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

Ausserdem kannst Du Wohngeld beantragen. Wenn Du vor Vollendung des 65. Lj Unterstützung brauchst, dann musst Du erstmal Erwerbsminderungsrente + Wohngeld beantragen.

Hier kannst Du mal rechnen, was Du bekommen könntest: http://www.brutto-netto-rechner.info/grundsicherung.php

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Ich finde es verwirrend, die Geburt eines Babys sp spezifisch nach finanziellen Dingen auszurichten! Wenn Du nach der Elternzeit keinen Arbeitsplatz hast, dann bekommst Du an Elterngeld für das zweite Kind das Minimum an Elterngeld von 300 Euro. Der Geschwisterbonus steht Familien mit mehr als einem Kind zu, wenn das erste Kind nicht älter als 3 Jahre alt ist. Damit erhöht sich das Elterngeld dann um 75 Euro pro Monat.

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Sie müssen auf jeden fall die Anlage AUS ausfüllen! Wenn Sie im Ausland Arbeitslohn erhalten haben, der aufgrund gesetzlicher Regelungen im Inland steuerfrei ist, dann sind hierzu ergänzend entsprechende Angaben auf der Anlage N bzw. der Anlage N-AUS zu machen. Also aus meiner Sicht sind beide Formulare abzugeben. GGf. beim Finanzamt mal nachfragen!

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Ob noch Gebühren verlangt werden dürfen, das kann ich nicht sagen, allerdings habe ich auch gelesen, dass man nun den Anspruch hat die Rufnummer zu übertragen. Das geht beim Mobilfunkt sogar schon vor Ablauf des Vertrages, wenn man zu einem anderen Anbieter wechseln will!

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hallo lotteschaefer, ich habe eine ähnliche Frage kürzlich gestellt und gute Antworten erhalten:

http://www.finanzfrage.net/frage/ab-welcher-einkommensgrenze-bei-selbstaendiger-nebentaetigkeit-ist-man-sozialversicherungspflichtig

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Ich empfehle Herrn A und Frau B, dass sie sich ein Steuerprogramm zulegen um den Betrag auzurechnen.

Ansonsten gilt: Freibeträge können für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen beantragt werden.

Hier sind alle Infos zu den möglichen Freibeträgen ersichtlich: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/freibetrag/index.html

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