Ferienwohnung gebucht - wegen Krankheit abgesagt. Muss ich dennoch zahlen?
Ich hatte eine Ferienwohnung im bayerischen Wald für 2 Wochen zum Wandern im Herbst gebucht. Doch war ich erkrankt und habe mich gleich entschuldigt und abgemeldet. Dioe Wirtsleute verlangen dennoch den Fewo-Preis und ziehen davon nur 10 % ab. Dürfen die das?
3 Antworten
Du musst zahlen. Die Buchung hängt nicht davon ab, dass du die Wohnung benützt oder ein Grund bei dir liegt, so entschuldbar er sein mag. Die ersparten Aufwendungen sind auf Vermieterseite abzuziehen, bei einer Ferienwohnung ist ein Abchlag von 10 % angemessen und zutreffend.
Ja, die dürfen das.
Steht in deren AGB und wenn man kurz davor absagt können das auch mal 100 % sein.
Stornogebühren hat man immer. Je nachdem, wie kurz vor der Reise man absagt, beträgt die auch mal 90 oder 100 % des Reisepreises.
Es gibt - wenn man öfter und mit Familie in Urlaub fährt - ausgezeichnete Jahres-Reiserücktrittsversicherungen. Die würde dafür einstehen.
Wie kommste drauf das die das nicht dürfen? Wenn Du Deinen Führerschein verlierst musst Du das bestellte Auto auch abnehmen.