Ferienwohnung gebucht - wegen Krankheit abgesagt. Muss ich dennoch zahlen?

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Du musst zahlen. Die Buchung hängt nicht davon ab, dass du die Wohnung benützt oder ein Grund bei dir liegt, so entschuldbar er sein mag. Die ersparten Aufwendungen sind auf Vermieterseite abzuziehen, bei einer Ferienwohnung ist ein Abchlag von 10 % angemessen und zutreffend.

Ja, die dürfen das.

Steht in deren AGB und wenn man kurz davor absagt können das auch mal 100 % sein.

Stornogebühren hat man immer. Je nachdem, wie kurz vor der Reise man absagt, beträgt die auch mal 90 oder 100 % des Reisepreises.

Es gibt - wenn man öfter und mit Familie in Urlaub fährt - ausgezeichnete Jahres-Reiserücktrittsversicherungen. Die würde dafür einstehen.

Wie kommste drauf das die das nicht dürfen? Wenn Du Deinen Führerschein verlierst musst Du das bestellte Auto auch abnehmen.