Welche Konsequenzen hat die Lüge der Werkstatt? + ....Schadensbehebung ohne Auftrag des Kunden?

2 Antworten

althaus:

Ob das nun ein Mitarbeiter oder ein Kunde war, ist letztendlich unerheblich. Was allerdings ganz und gar nicht unerheblich ist, ist, dass der Schaden behoben wurde ohne den Eigentümer des Fahrzeugs zu informieren.

Nimmt man sich das Strafgesetzbuch zur Hand, so würden mir da einige Bestimmungen einfallen: Einen Unfall (fahrlässig) zu verursachen ist für sich genommen noch keine Straftat. Allerdings muß man doch den Geschädigten informieren. Zumindest der Anfangsverdacht einer Verkehrsunfallflucht ist da. Sodann schraubt man Dir den in Deinem Eigentum stehenden Stoßfänger ab und schraubt einen fremden dran. Diebstahl oder Unterschlagung könnte man da benennen. Und wer nun einwendet, es sei Dir doch kein Schaden entstanden: Zumindest hat das Fahrzeug durch einen nochmaligen Unfall einen weiteren merkantilen Minderwert erlitten, der Dir nicht erstattet wurde. Und: Hat ein Kfz-Sachverständiger festgestellt, dass wirklich alle Schäden behoben worden sind?

Da kommt viel für die Verhandlungen zusammen. Meine Forderung wäre die Inspektion des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen bezahlen zu lassen und den Minderwert zu erstatten.


meyerhofer  10.03.2013, 10:56

Jetzt wegen so einem "Kinkerlitzchen " auch noch einen Anwalt zu beauftragen, ist schon grenzwertig. und wenn **Privatier59 ** noch das Strafgesetzbuch und anderes anführt , ist das lachhaft und zeugt doch von der Unkenntnis mancher hier antwortenden. Diebstahl und Unterschlagung überhaupt anzudenken ist schon gelindegesagt verwegen und zeugt erst recht von Unkenntnis. Mit solchen falschen Antworten werden aber die Fragesteller angestachelt, mehr rauszuholen . Unfallflucht gibt es nur im öffentlichen Straßenverkehr und nicht in der Werkstatt.

Privatier59  10.03.2013, 11:14
@meyerhofer

Das ist einer der überflüssigsten Kommentare die ich hier gelesen habe. Wer keine Ahnung von der Sache hat, sollte besser schweigen statt sich lächerlich zu machen.

Zum Beispiel:

Unfallflucht gibt es nur im öffentlichen Straßenverkehr und nicht in der Werkstatt.

Wissen wir, wo sich der Unfall ereignt hat?

Diebstahl und Unterschlagung überhaupt anzudenken ist schon gelindegesagt verwegen und zeugt erst recht von Unkenntnis.

In der Bildzeitung stehen solche Sachen nicht. Das StGB kennt der Antworter anscheinend nich.

meyerhofer  10.03.2013, 11:31
@Privatier59

ich bin sogar jahrzehnte schon im STGB tätig und insbesondere im Straßenverkehrrecht

lese deine Bildzeitung und fantasiere weiter so

althaus 
Beitragsersteller
 09.03.2013, 16:05

Danke. Bin in Verbindung mit meinem Anwalt. Der nächste Schritt wird wohl sein einen Sachverständigen einzuschalten um die die Instandsetzung zu kontrollieren, die aus Sicht von einem Toyota Händler schlecht ausgeführt wurde. Dies lasse ch mir von einem Sachverständigen bestätigen. Zudem werde ich den Sachverständigen fragen inwiefern eine Wertminderung eingetreten ist. Zudem werde ich mit meinem Anwalt diskutieren, welche Konsequenzen es nun hat, daß ohne mich zu informieren der Schaden repariert wurde. ....

Hallo althaus, sicherlich möchte jeder von solch einer zusätzlichen Reparatur unterrichtet werden. Allerdings hat der Lackierer Dir den Wagen einwandfrei zurückgegeben und somit ist der Schaden behoben worden. Wenn Du jetzt ihm noch irgendwie ans Bein pinklen willst, dann zahl doch die Rechnung nicht mit der Begründung: Es wurden Arbeiten ausgeführt die nicht beauftragt wurden. Jedem Mechaniker passiert ähnliches jeden Tag. Man will eine Schraube lösen und reißt sie ab und wird ersetzt. Ein Winterreifen soll aufgezogen werden und der Ventilsitz wird beschädigt und deshalb ersetzt. Ein Auto fällt von der Bühne. Ein Schaden ist bei der Reparatur entstanden und wird gleich behoben. Was soll eigentlich der Anwalt bei der Angelegenheit tun? Ah es soll noch etwas raus geholt werden, Du möchtest von dem Schaden profitieren. Den wirst Du wohl selber zahlen müssen.


althaus 
Beitragsersteller
 09.03.2013, 16:24

Dumm wenn man über den Sachverhalt nicht bescheid weiss und meint seine Meinung sagen zu müssen die von vorne bis hinten fehl am Platz ist. Du hast dir das ganze nur oberflächlich durchgelesen und meinst nun was zu wissen. ????Die Reparatur wude gemäß einem Toyotahändler schlampig ausgeführt. Zudem hat die Lackierung "Nasen", die sich ein Lakierer nicht leisten darf, wenn er eine dicke Rechnung schreibt und sich eine goldene Nase verdient. Zudem stimmt der Farbton nicht, ist etwas dunkler als der Wagen ausgefallen. Zudem funktionieren die PDCs (akustische Abstandswarner) nicht mehr. Nun schreibst Du dummes Zeug wie odnungsgemäß instandgesesetzt.Du weisst nichts und redest nur dummes Zeug daher. Halte dich in Zukunft etwas mehr zurück und überlege bevor Du was schreibst! Mein Rat an Dich! Gruß althaus.

althaus 
Beitragsersteller
 09.03.2013, 16:29
@althaus

Ach ja. zum Thema Anwalt selber zahlen: Liebe @hildefeuer, hast Du noch nie was von einer Rechtsschutzversicherung gehört?Wenn nein, dann ist es eine Bildungslücke. Habe die Zusage der Kostendeckung von meiner Rechtsschutzversicherung. Ich weiss nicht welcher Idiot dir heute über den weg gelaufen ist, daß Du so viel Dummes Zeug von Dir gibst!!!???

althaus 
Beitragsersteller
 09.03.2013, 17:59
@FREDL2

Danke. Wenn ich schnell schreibe ist Rechtschreibung meine Schwäche. War schon immer so. Wir sich auch nicht ändern.

meyerhofer  10.03.2013, 11:12
@althaus

wer hier **dummes Zeug**** von sich gibt, ist doch ziemlich klar und nicht nur dummes, sondern auch unhöfliches und freches .

Aber vielleicht steuert dich ja deine Rechtsschutzvers. bald aus., Das sind dann die Fälle, die die Beiträge der anderen Versicherten in die Höhe treiben.

meyerhofer  10.03.2013, 11:26
@althaus

du hast eine unglaublich Art negativ zu schreiben. Du solltest dich nicht wundern, wenn in Zukunft deine Anfragen nicht mehr beantwortet werden. Woher weiß du, dass sich der Lackierer eine goldene Nase verdient hat ?

Davon abgesehn , wenn die Reparatur nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde, hat man das Recht Nachbessserung zu verlangen , auch hier muss man der Werkstatt die Möglichkeit einräumen und erst nach zweimaligem Versuch, kann man eine andere beauftragen. Aber du willst ja auch offensichtlich noch was dran verdienen

althaus 
Beitragsersteller
 10.03.2013, 11:26
@meyerhofer

@meyerhofer, wie gut dass DU das nicht zu entscheiden hast. Ich vertraue meiner Rechtsschutz. Der Lackierer muss mal richtig bluten!!! Mein Anwalt hat mir bestätigt, daß der Lackierer mich zu informieren hat, zudem hat er um Erlaubnis zu bitten für die Instandsetzung, das hat er auch nicht getan. Anscheinend hast Du mehr Erfahrung als mein Anwalt. .---> Du bist und bleibst ein Wichtigtuer, nichts anderes.

althaus 
Beitragsersteller
 10.03.2013, 11:54
@meyerhofer

Du hast keine Anhung und behauptest einfach nirgendwas. Dasi ist das was mich stört und ich als Besserwisser und Wichtigtuer darstelle. Wenn Du was nicht weisst, dann solltest Du fragen und nicht einfach was behaupten. Die hintere von der Werkstatt beschädigte Stoßstange hat 980 Euro gekostet. Dafür hat mein Schwager gesagt lackiert sein Bekannter einem das ganze Auto. Sie leichte Ausbesserung hat 680,- Euro an der vorderen Stoßstange gekostet. Das ist Wucher und Höchstpreise, dafür das es gepfuscht wurde, sagte mein Toyota Händler. Ich bin selbst Laie, daher verlasse ich mich auf Aussagen und Beurteilungen von Fachkräfte mit Ahnung. Ja, jetzt bin auch ich bereit mir eine goldene Nase verdienen zu wollen. Zu Beginn habe ich es vermieden einen Anwalt zu nehmen, um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Aber ziemlich alle hier im Forum haben mich eher dazu gedrängt einen Anwalt zu nehmen, da man nur Fehler machen kann. Durch ziemlich viele Unstimmigkeiten habe ich mich doch dazu bewegen können einen Anwalt aufzusuchen. Der Anwalt hat mich dazu bestärkt das nächste Mal gleich zu kommen statt irgedwas selbst in die Hand zu nehmen. Nun wird er Recht sprechen und das was mir zusteht rausholen, auch die Nachbesserungen.

meyerhofer  10.03.2013, 13:04
@althaus

Du schiebst immer wieder Neuigkeiten nach. Die Kosten der Reparatur usw. haben mit der Ausgangsfrage überhaupt nichts zu tun. "robinek"**** hat recht -- du nervst - **Bei Deiner Ausgangsfrage ging es nur um die von der Werkstatt verursachte Beschädigung und nicht um deinen vorherigen Auftrag.

Du schreibst in der Ausgangsfrage auch, dass du diese gestellt hast, um dich schon vorher zu informieren bzw. dein Wissen zu erweitern. Aber laufend weißt du dann alles besser und laufend zitierst du deinen Anwalt, was der schon alles gesagt hat.

Rechts sprechen kann dein Anwalt aber nicht , oder doch ???!!!

Warum also noch die Frage ?

hildefeuer  10.03.2013, 13:27
@meyerhofer

man sollte das Thema abschließen. Einem Prozesshansel kann man nicht helfen.