Umzugstransporter ausgeliehen, Schaden verursacht, zahlt Privathaftpflicht?

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die private zahlt hier keinen cent.man hätte dies bei vertragsabschluss vereinbaren müssen:

Wer einen Sprinter mieten will, sollte sich genau überlegen, ob er oder sie beim Verzicht auf eine Vollkasko-Versicherung nicht an der falschen Stelle spart. Im Schadensfall sind bei Teilkasko-Absicherung anteilige Kostenübernahmen erforderlich, die den Geldbeutel nicht unerheblich belasten können. Bei üblichen Mietkosten im mittleren zweistelligen Bereich pro Tag für Sprinter sollte den Mietern die Schonung der eigenen Finanzen durchaus ein paar Euro extra für den bestmöglichen Versicherungsschutz wert sein.

http://www.lkw-mieten.de/sprinter-mieten.html

Der Bruder muss nur die Selbstbeteiligung in der Kasko- Versicherung zahlen, welche Höhe steht im Mietvertrag. Er kann bei seiner Privaten Haftpflichtversicherung nachfragen, hängt auch widerum von seinem Vertrag ab, wenn die sich weigern muss er den Selbstbehalt aus eigener Tasche zahlen.

Die private Haftplicht greift hier nicht, weil es ein Schaden mit dem bewegten Fahrzeug war. Hier greift die Kaskoversicherung des PKWs über den Vermieter (Selbstbeteiligung bleibt). Sollte er keine Vollkasko abgeschlossen haben, so zahlt dein Bruder den Schaden - aus eigener Tasche!