Weiterbelastung von Lohn an den Entsender im Drittland - umsatzsteuerfrei oder -pflichtig?
Ist die Kostenweiterverrechung von Lohn für einen Mitarbeiter (entsandt vom Jap. Mutterkonzern) an den entsendenden Mutterkonzern im Drittland umsatzsteuerfrei oder -pflichtig? Die Lohnkosten beinhalten mtl. Entgelt, Umzugskosten, Steuerberatungskosten, geldwerter Vorteil für PKW, Abschreibung für Handy, Laptop .... .
Bitte AW mit Gesetzesangabe.
Vielen Dank.
1 Antwort
Die Fragestellung ist wirtschaftlich richtig, (umsatz)steuerlich jedoch falsch.
Aus umsatzsteuerlicher Sicht werden keine "Kosten weiterberechnet", sondern es wird eine Leistung erbracht, für die es eine Gegenleistung (=Bezahlung, Honorar oder wie auch immer man es nennen will) gibt. Diese Konstellation löst Umsatzsteuer aus, wenn noch andere Dinge hinzukommen (z.B. der Ort der Leistung, eventuelle Steuerbefreiungen usw.)
Daher ist hier wie überall bei der Umsatzsteuer zu fragen: Wer hat mit wem was für einen Vertrag gemacht und erfüllt?
Und die Antwort lautet wie?
Bitte AW mit Gesetzesangabe.
Umsatzsteuergesetz
( entsandt vom Jap. Mutterkonzern) an den entsendenden Mutterkonzern
Das hab ich mal gar nicht verstanden.
Findet ein Leistungsaustausch ... statt?
Natürlich. Ist doch nichts anderes als wenn eine Klempnerfirma ihren Gesellen schickt, um bei dir einen Abfluss zu reparieren.
Der Geselle bringt seine Arbeitsleistung für dich als Leistungsempfänger, bringt für die Klempnerfirma, die ihn entsandt hat. Die Kosten für den Gesellen (Arbeitslohn, Kfz/Kraftstoff, Arbeitsmaterialien) übernimmt die Klempnerfirma.
Und dafür bekommst du eine Rechnung.
Und das passiert auch, wenn du Gesellschafter dieser Klempnerfirma bist.
Ok.
Vielleicht hätte ich fragen müssen: Findet ein Leistungsaustausch (Umsatzsteuer) statt?
Es wird ein Mitarbeiter aus z.B. Japan von der Konzernmutter (Japan) an eine Konzerntochter (Deutschland) entsandt.
Die Kosten (Entgelt (der MA bekommt im empfangenden Unternehmen in Deutschland einen Anstellungsvertrag für die Zeit der Entsendung), Steuerberatungskosten und Umzugskosten (betr. Firmen werden vom empfangenenden Unternehmen in DE beauftragt und dem entsendenen Unternehmen in Japan in Rechnung gestellt).
Der Mitarbeiter bringt seine Arbeitsleistung z.T. für das empfangende Unternehmen in DE, bringt aber zum großen Teil seine Arbeitsleistung für den Konzern, der ihn entsandt hat. Die Kosten, für diesen großen Teil, übernimmt das entsendende Unternehmenin Japan.
Aus meiner Sicht findet hier für diesen "überwiegenden Teil" der Leistung kein Leistungsaustausch zwischen empfangenden Unternehmen DE und entsandten Jap. Mitarbeiter statt.
Kein Leistungsaustausch -> nicht steuerbar, daher nicht mit MwSt. zu belegen.
Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Sorry, wenn ich mich umständlich ausgedrückt habe.