Wegeunfall und wer zahlt bei Unfall?
War heute auf dem Weg in meine Kaserne um morgen wieder Dienst machen zu können (Bundeswehr). Auf dem Weg dorthin hatte ich einen Autounfall beim Auffahren auf der Autobahn. (Aquaplaning) Dabei wurde mein Auto vorne recht ordentlich beschädigt. Weiterhin habe ich dabei eine Leitplanke mitgenommen welche ebenfalls dadurch beschädigt wurde. Ich selber bin vorsorglich im Krankenhaus mit Ausschluss eines SHTs. Mir geht es soweit gut. Ich mache mir nur Sorgen um das weitere Prozedere. Ich bin noch in der Probezeit und mein Auto ist Haftpflichtversichert. Ist dies ein Wegeunfall und wer kommt für den entstandenen Schaden auf? Muss ich Angst haben deshalb meinen Führerschein zu verlieren?
Danke
6 Antworten
Wenn Du Hoffnung haben solltest, Dein Dienstherr würde den Sachschaden ausgleichen, bist Du auf dem Holzweg. Den Schaden am eigenen Fahrzeug trägst Du und kannst allenfalls Werbungskostebabzug geltend machen. Den Schaden an der Leitplanke trägt Deine Haftpflicht.
Die Angst um den Führerschein ist verständlich. Fast jeder Aquaplaningunfall wird durch weit überhöhte Geschwindigkeit verursacht. Ein Bußgeld wird Dir auferlegt werden, der Lappen wird aber nicht gleich weg sein. Oder bist Du der Schumi der Division und hast schon etliche Kerben in Flensburg. Dann ist der Führerschein allerdings in akuter Gefahr.
"Mir geht es soweit gut" Ganz sicher kann man sich nie sein. Was, wenn sich in ein paar Tagen widererwartend doch Beschwerden einstellen ?
Ich meine, ist man sich nicht sicher, ob ein meldepflichtiger Unfall vorliegt, sollte man zur Sicherheit diesen vorsorglich anzeigen. Das erspart mit Sicherheit späteren Ärger.
Das jedoch muss jeder selbst für sich entscheiden.
Weiterhin habe ich dabei eine Leitplanke mitgenommen welche ebenfalls dadurch beschädigt wurde.
Dann hätte ich die einfach dort gelassen.
Im Übrigen kannst Du die Reparaturkosten bei den Werbungskosten abziehen.
http://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-fahrten-doppelte-haushaltsfuehrung/unfallkosten-als-werbungskosten-geltend-machenHast Du den Unfall selbst verursacht, ist Deine Kfz Versicherung für die Regulierung der Schäden zuständig. Es handelt sich zwar um einen Wegeunfall, aber da Dir selbst nichts passiert ist, hat der Arbeitgeber meines Wissens nach keinerlei Pflichten zu übernehmen.
Wenn du eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hast, dann hast Du Glück. Ansonsten wird nur der Fremdschaden, also die Beschädigung an der Leitplanke bezahlt.
DH .... lach !
Außerdem folgt eine Anzeige ! Es ist Diebstahl, selbst wenn die Leitplanke durch den Unfall einen unförmigen Anblick bietet !