WEG - Kann Eigentümer zur Treppenhausreinigung rechtlich verpflichtet werden?

3 Antworten

Die WEG sollte einen Putzplan erstellen und zwar in der Form, dass einmal in der Woche (oder 14-tägig?) reihum jeweils 1 Wohnungseigentümer das ganze Treppenhaus putzt. Wenn ihr beispielsweise 6 WE habt, ist jeder nur alle 6 Wochen dran. Dann muss derjenige, der wegen Arbeit häufig weg ist, seine Termine angeben, wann er mal zu Hause ist, damit er genau dann jedesmal zum Putzen eingeteilt wird. Sollte derjenige auch das verweigern, muss er den Aufwand dem Eigentümer zahlen, der für ihn dann putzt. Oder man tauscht die Putztermine, je nachdem, wie es sich zeitlich ergibt.

Im Ernst? Es gibt männliche Putzhilfen? Wir haben seit 30 Jahren verschiede, unsere beiderseitigen Eltern seit mehr als 50 Jahren verschiedene aber ein Mann war noch nie dabei.

Das mit den Sanktionen war halt ein Lösungsansatz, um das Problem endgültig zu klären. Es ist reiner Erfahrungswert, dass sich solche (tut mir leid: üblicherweise von sozial gestörten Personen ausgehenden) Themen plötzlich wie von selbst erledigen, wenn man etwas - und natürlich der Struktur der Hausbewohner oder denen, die ein Problem damit haben angepassten - Druck ausübt.

Tut mir leid, aber scheinbar sieht wer den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Er will seiner Pfllicht zut Treppenhausreinigung nicht nachkommen? Was genau spricht dagegen, dass er seine Putzfrau damit beauftragt, das dann, wenn er dran ist mit zu machen?

Falls er keine Putzfrau hat, sollte er sich überlegen, dass er denkt, dass jeder in der Gemeinschaft eine Putzfrau bezahlen soll, obwohl nur weniger als die Hälfte das gut finden.

Sonst muss sich die Gemeinschaft halt eine Sanktion überlegen, wenn welche ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen. Eine Gemeinschat hat Ausgaben und wenn man für Nichtreinigung so zahlen muss , dass die Ausgaben der Gemeinschaft deutlich eingeschränkt werden(also ruhig unverhältnismäßig viel), werden die Mieter oder Eigentümer ihrer Reinigungspflicht nachkommen. Gerade bei denjenigen, die beruflich verhindert sind, ist das Nichteinhalten der Pflicht sehr gut nachweisbar. Nur wer da ist kann auch "so tun als ob" er gereinigt hat.

In der Diskussion kann es dann passieren, dass einer der Eigentümer sagt, dass seine Putzfrau (alternativ jemand im Haus) das für wenig Geld übernehmen kann aber wenn nicht, braucht es Sanktionen.

Es gibt also sehr, sehr logische und einfache Lösungen.

Um so was will sich kein Gericht kümmern. We steht im WEGesetz und es ist Sache der WEG.


Thuri 
Beitragsersteller
 27.04.2021, 21:51

Danke für die Antwort, aber ich glaube das ging leider ein wenig am Sachverhalt vorbei. Dieser Haushalt ist zeitlich einfach nicht in der Lage in der Regelmäßigkeit zu putzen, wie dies notwendig wäre, hat keine Putzhilfe und findet auch keine obwohl jemand gesucht wird (und das nicht nur PutzFRAUEN, sondern allgemein eine Reinigungskraft). Es geht hier also nicht um das wollen, sondern können.

Und wenn Sie schon zu unverhältnismäßigen Sanktionen aufrufen, scheint mir dies eher eine geprägte Meinung und weniger eine fundierte Antwort zu sein.

Vielleicht hat ja noch jemand eine sachliche Antwort auf die Frage.

PeterHxxx  28.04.2021, 16:18
@Thuri

"Und wenn Sie schon zu unverhältnismäßigen Sanktionen aufrufen, scheint mir dies eher eine geprägte Meinung und weniger eine fundierte Antwort zu sein."

Du solltest froh sein, dass sich jemand überhaupt die Mühe mach Dir zu antworten! Wenn Dir die Antwort hier nicht zusagt, kannst Du mit Deinem Problem auch gerne einen RA konsultieren und dafür eine Menge Geld bezahlen. Bei dem darfst Du Dich dann auch gerne beschweren, wenn Dir seine Antwort nicht gefällt.