Wasserschaden nach Notartermin, vor Kaufpreiszahlung, hätte Verkäufer informieren müssen?
Im Zuge des Hochwassers vor kurzen ergab sich in meinem Verwandtenkreis folgender Fall: Ein Ehepaar kaufte 2009 ein Doppelhaus, sie gingen zum Notar, zwei Wochen später sollte Kaufpreiszahlung erfolgen, ist auch so passiert. Nach Notartermin, vor Kaufpreiszahlung hatte der Verkäufer einen Wasserschaden und bemühte noch seine Elementarversicherung. Diese zahlte. Nun erlitten die jetztigen Besitzer auch einen Hochwasserschaden- daraufhin sollte eine Elementarversicherung her. Die Versicherung gab bekannt, das sie solche nicht anbietet, da es ja beim Vorbesitzer schon einen Schaden gab 2009. Der Vorbesitzer hatte dies aber nicht erwähnt. Wäre er hierzu nicht in der Pflicht gewesen, auch wenn zum Zeitpunkt des Notarvertrages die Angaben keine Schäden noch richtig waren?
2 Antworten
So wie ich Dich verstehe, war die Sache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs
-dazu:
http://dejure.org/gesetze/BGB/446.html -
mangelfrei.
Darüber hinaus war bis zum Notartermin kein "Wasserschaden" (Du meinst offenbar: Hochwasserschaden) vorhanden. Vertragliche Offenbarungspflichten scheiden dann aus. Man könnte nur die Verletzung nebenvertraglicher Pflichten -sog. Obhutspflichten- erwägen. Aber da kommt man m.E. auch nicht weiter.
An einen Ansatzpunkt hast Du aber nicht gedacht: Es kommt eher selten vor, dass ein Grundstück urplötzlich vom Hochwasser heimgesucht wird. Das hat oft eine Vorgeschichte. Man müßte mal nachforschen, ob das Haus nicht schon vor 2009 vom Hochwasser heimgesucht wurde. Wenn so etwas arglistig verschwiegen wurde, hätte man einen Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche.
Wie soll man denn von einem Schaden berichten können, der noch gar nicht eingetreten war?
der Schaden war ja noch vor Auszug und vor Erhalt Kaufpreiszahlung!