Verzugszins und Miete für Verzugszeitraum?
Wir wohnten 2 Jahre in einer Wohnung die wir dann vor kurzem kauften. Die Kaufpreiszahlung hat sich leider um 28 Tage verzögert wofür der Verkäufer berechtigterweise Verzugszins verlangt.
Wir haben für diesen Zeitraum von 28 Tagen regulär Miete bezahlt. Kann diese mit den Verzugszinsen verrechnet werden oder sind wir dem Käufer beides in voller Höhe schuldig?
2 Antworten
Mal so gesehen:
Die Wohnung wäre von Dritten bewohnt worden. Hättest Du Zweifel daran, dass dem Verkäufer bis zur Übergabe an Dich die Miete zustehen würde?
Ich nicht und eine Verrechnung mit dem Verzugszins wäre dann sicher auch auszuschließen. Kaufvertrag und Mietvertrag sind zwei ganz unterschiedliche Verträge. Da überschneidet sich nichts.
Wieso sollte es anders sein, wenn der Mieter zugleich der Käufer ist?
Ich gebe zu, dass das meine ganz persönliche Meinung ist. Bei der hier ja nur zu erwartenden Kurzrecherche war keine Rechtsprechung zu diesem Thema aufzufinden.
Das sind vermutlich zwei verschiedene Passi (Mehrzahl von Passus) im Kaufvertrag.
1. Übergang von Kosten und Nutzen (vermutlich nach Kaufpreiszahlung) und
2. Verzugszinsen bei Überschreitung des Zahlungsziels.
Auch wenn ich das als doppelt bezahlt empfinde.
Die beste Antwort könnte natürlich Franzl geben.