Wasserschaden in einer oberen Wohnung entstanden?
undichter schlauch im Spülkasten der Toilette im Sondereigentum der oberen Wohnung verursachte ein Wasserschaden ( Parkettboden,Einbauküche Mietausfall) Ich,als Eigentümer der unteren Wohnung, habe die Wohnung vermietet. Mein Mieter hat aber keine Haftphlichtversicherung.
Kann ich den Mieter oder Eigentümer der oberen Wohnung für den Schaden in meiner Eigentumswohnung haftbar machen?
3 Antworten
Ich hatte neulich mal so einen Fall, wo es wochenlang hin und her ging zwischen den Versicherungen bei meiner Klientin (Wasserschaden beim unteren Nachbarn durch defekten Schlauch einer Spülmaschine, am Ende hat die Gebäudeversicherung des Vermieters übernommen)
Daher würde ich zeitnah gegenüber allen möglichen Leistungsverpflichteten den Anspruch nachweislich stellen. Und das sind hier eher drei:
- Der obere Mieter ( bzw. seine Haftpflichtversicherung, falls er den Schaden verursacht hat)
- Der Eigentümer der oberen Wohnung (bzw. seine Gebäudeversicherung, die kommt ja bei Leitungswasserschaden auf).
- Deine eigene Gebäudeversicherung könnte auch dafür zuständig sein.
Die Hausratversicherung Deines Mieters kommt allenfalls für dessen Hausrat auf, aber nicht für Dein Parkett.
Wieso sollte dein Mieter eine Haftpflichtversicherung haben, und was sollte die ausgleichen, wenn der Mieter oben drüber einen Wasserschaden hat? Meinst du vielleicht die Hausratversicherung? Wende dich an den Eigentümer der oberen Wohnung.
Kommt drauf an. Ich selbst habe nirgends einen Schlauch an der Toilette und kann mir schwer was darunter vorstellen. Hätte das jetzt aber eher dem Vermieter als Wohnungseigentümer zugeschrieben. Die Verhältnisse vor Ort kennst du am besten.
Übrigens, fällt mit gerade ein, melde den Schaden deiner Gebäudeversicherung. Die sagen dir ganz schnell, wer dafür zuständig ist. ;)
Mein Mieter hat aber keine Haftphlichtversicherung.
Dein Mieter ist nicht sehr schlau allerdings ergibt sich aus der Schilderung auch nicht, wieso der Mieter hierfür schadenersatzpflichtig sein soll, welches schuldhafte Verhalten wäre ihm vorzuwerfen?
Dir gehören beide Wohnungen und du vermietest die obere und bewohnst die unter selbst oder wie schaut es aus?
Der Spülkasten ist fest mit dem Gebäude verbunden also auch kein Hausrat, wenn überhaupt wäre die Gebäudeversicherung des Gebäudeeigentümers zuständig für Schäden am Gebäude. Die Gebäudehaftpflicht für Schäden, die Dritte erlitten haben, nachrangig zu evtl. bestehenden eigenen Versicherungen (Hausrat).
Recht herzlichen Dank ich meinte natürlich eine Hausratversicherung
nochmals zu meiner Frage ist der Mieter oder Eigentümer für den entstandenen Schäden in meiner Wohnung haftbar ?
vielen dank