Guten Tag, die Daten im Kauvertrag werden aus dem Grundbuchauszug übernommen. Der muß vorab vom Notar geprüft worden sein. Es stellt sich nun die Frage, wie Ihr die Differenz festgestellt habt ? Wurde neu vermessen ? Der Gesetzgeber geht davon aus, daß man den Daten im Grundbuch vertrauen kann. Daher haftet ein Grundstückseigentümer nicht für die Daten im Lageplan oder im Grundbuchauszug. Der Verkäufer kann nur zur Rechenschaft gezogen werden, wenn man die Differenz als offensichtlich ansieht. In der Regel werden die Grundstücke nicht neu vermessen und man vertraut den Daten im Grundbuch.

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