Was sind Schätzgebühren bei Warmwasser/Heizungabrechnung?

5 Antworten

Ich würde mal sagen, das ist eine Frechheit. Ich habe mit vielen Vermietern/ Energieabrechnern zu tun, und so eine Gebühr würde noch nie berechnet.

Wenn es rechtlich abgesichert wäre, würden das andere doch vermutlich auch machen. Es ist doch vermutlich Alltag für Energieversorger, dass Zählerstände nicht rechtzeitig gemeldet werden.

Was ich jetzt machen würde:

Dem Versorger mitteilen, dass die Gebühr rechtswidrig ist, er soll doch bitte mal die Rechtgrundlage mitteilen.

Wenn er dann auf seine AGB verweist, muss man evtl. prüfen, ob dies sittenwidrig ist.

Ich finde dazu keine links und Mieterverein kostet in dem Fall vermutlich fast soviel wie die Schätzungsgebühr.

Zu überlegen ist auch, welche tatsächlichen Kosten dem Versorger aus der Schätzung überhaupt entstehen. Sicher nicht 50,-€.

Es werden ja Kosten für den Nutzerwechsel abgerechnet. Damit sind ja alle Kosten für den Mieterwechsel abgegolten. Das dann noch einmal Schätzgebühren berechnet werden, halte ich für eine Doppelberechnung für die es keine Rechtsgrundlage gibt, da ja darüber hinaus keine Kosten angefallen sind.

Es findet ja auch keine Schätzung statt, da ja nach Monaten bzw. nach Tagen abgerechnet wird.

Aber eine exakte Interpretation der "Schätzkosten" würde ich bei dem Ersteller der Rechnung erfragen.


sebi1  28.11.2018, 19:14

Hab mir die andere Diskussion auch durchgelesen und nach der Heiskostenverordnung dürfen sie ja die Schätzkosten anführen, wenn keine Lesung stattgefunden hat (wenn der Heizkostenverteiler defekt ist, dann dürfen sie die Schätzkosten gesetzlich nicht anführen). Allerdings kann ich es mir sehr wohl vorstellen, dass einige solche "dreckigen" Geschäfte machen, wie du es schon geschrieben hast. Beim Nutzerwechseln wird sowieso alles abgerechnet (und wenn das gemacht wird, muss ja sowieso abgelesen werden). Wenn sie danach wieder die Schätzkostengebühr aufberechnen, dann ist es eine reine Abzocke der Verbraucher.

hildefeuer  06.12.2018, 11:30
@sebi1

wo ist denn die Trennlinie zwischen Abrechung und Schätzung?

Warmwasser kann doch legal nach Personen abgerechnet werden. Heizung nach QM. Dann ist es eine reine Abrechnung. Was würde dann geschätzt? Es gibt ja Vergleichsableseungen von den Vorjahren. Wenn man die einsetzt ist das ja keine Schätzung sondern nur ein ausrechnen auf Monate. Eine Schätzung ist, wenn man gar keine Möglichkeit hat den Verbrauch abzurechnen und nur schätzt.

Bei der Heizkostenabrechnung fällt auf, dass ein Mieterwechsel stattgefunden hat. Zudem wurden zu einem Anlesetag offenbar die Verbrauchszahlen geschätzt, weil keine Ablesung stattgefunden hat oder stattfinden konnte. Dabei kann es sich auch um das Abschätzen des Tankinhaltes bei einer Öl- oder Flüssiggasheizung handeln.

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hier einmal ein Auszug! Wäre für eine Erklärung sehr dankbar :)

 - (Betriebskostenabrechnung, Heimkosten)