Was sind korrekturabrechnungen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beziehe Aufstockungen vom jobcenter. Nun habe ich einen Brief bekommen mit der Aufforderung "korrekturabrechnung(en) für den oder die Vormonat(e) 2019 aus der/denen sich der Rückrechnungsbetrag im Monat Januar 2020 in Höhe von 263,70 Euro ergibt.
Ich verstehe Bahnhof. Was sind korrekturabrechnungen? Warum ein Rückrechnungsbetrag? Ich komme nicht weiter. Ich danke Ihnen im voraus.
2 Antworten
Für mich ist der Begriff auch neu. Ich verstehe es so, dass Dein Arbeitgeber diese Korrekturabrechnung machen soll. - Dies habe ich dazu gefunden:
Korrekturabrechnungen (Rückrechnung) mit der Online Lohn-Software ilohngehalt
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Entgeltabrechnung: Was Arbeitgeber bei einer nachträglichen Korrektur beachten müssen
https://www.haufe.de/personal/entgelt/nachtraegliche-korrektur-der-entgelabrechnung_78_449064.html
Verdienstbescheinigung und Lohnabrechnung: Pflichten des Arbeitgebers – FAQ
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Vielleicht ist auch dies eine wichtige Info für Dich:
Wenn der Arbeitgeber zuviel Gehalt zahlt
https://www.ra-poeppel.de/arbeitgeber-zu-viel-gehalt/
Und vielleicht passt dies auf Deine Situation, Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2012:
Anrechnung von Hartz-IV-Leistungen auf rückständigen Lohn
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Die Summe, die Du nennst, ist hoffentlich nicht zu Deinen Ungunsten (hm, naja, wäre sie zu Deinen Gunsten, ob dann das Jobcenter sich überhaupt bei Dir melden würde?).
Sobald Du Dich durch die Infos "durchgepflügt" hast, und Du befürchten musst, dass Dir so viel Geld abgeknöpft werden soll, setze Dich vorsichtshalber mit einer behördenunabhängigen Arbeitsloseninitiative vor Ort in Verbindung oder mit einer Sozialberatung. Google so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare einen Beratungstermin.
Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73). Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren (die dürfen nur Hamburger beraten).
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Vielleicht wird es auch notwendig, dass Du Dich von einem Rechtsanwalt für Sozialrecht beraten lässt. Für eine Erstberatung kannst Du Dir vom Amtsgericht einen Beratungsschein holen. Hier Informationen dazu:
https://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/BerHilfe.html
und
http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe
Falls Du in Hamburg wohnst und Du hast vorrangig etwas wegen des Arbeitgebers zu klären,, geh zur Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. Da bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten, Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich, setzen sie auch Schreiben für Dich auf oder schreiben direkt an die Gegenseite. - Google dazu mit öra hamburg dammtorstraße
Wäre ja ein Zufall, wenn Du in Hamburg wohnst. Anderenfalls google mit Deinem Wohnort und mit
rechtsberatung für arme
Ganz wichtig - Fehler vermeiden:
Die 5 häufigsten Fehler bei der Antragsstellung zur Beratungshilfe
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Es hat sich herausgestellt, dass viele Bescheide der Jobcenter falsch sind. Hier kannst Du Deine Bescheide kostenlos überprüfen lassen:
Überprüfung Ihres Hartz IV-Bescheides
https://www.gegen-hartz.de/bescheid-kostenlos-pruefen-form
Gerade wenn man jetzt im nachhinein viel Geld von Dir fordern sollte, wäre die Überprüfung der entsprechenden Bescheide wichtig. Wer weiß, vielleicht hat man sich ja zu Deinen Ungunsten hier und da verrechnet ...
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Du wirst ja Schreiben verfassen (möglicherweise hilft Dir Arbeitsloseninitiative / Sozialberatung bei der Formulierung) und auch im Jobcenter die Angelegenheit klären wollen. - Geh dann auf keinen Fall allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem erfahrenen Ämterlotsen, auch Beistand genannt (dazu gleich mehr).
Vielleicht konnte ich Dir etwas weiterhelfen.
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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher, in denen ich auch auf die Ämterlotsen eingehe. Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
und
Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php
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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:
Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/
und
LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!
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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:
Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen
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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:
Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz
https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
- Ämterlotsen
- Behördenlotsen
- Behördenbegleiter
- Hartz IV Mitläufer
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.
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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!
Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.
U n d :
Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.
Der Link, der oben fehlt (meine xxxxx) kommt jetzt hier:
Korrekturabrechnungen (Rückrechnung) mit der Online Lohn-Software ilohngehalt
Das darf nicht wahr sein, hier geht der Link auch nicht durch, bitte google mit Überschrift (das kleine i vor lohngehalt ist korrekt), der Link heißt dann so:
https www lohn-info online lohnabrechnung korrekturabrechnung
(Manche Links, die vollkommen okay sind, rutschen auf wundersame Weise hier bei Finanzfrage.net in den Spamordner - ganz so, als hätte ich mich vulgär ausgedrückt - eine solche Meldung kam auch wieder, deshalb meine Krise. Ich werde sofort veranlassen, dass diese Link-Adresse aus dem Spam-Ordner wieder befreit wird.)
Das sind berichtigte Lohnabrechnungen.