Was heißt Verkauf bestens Ultimo März 2020?


20.03.2020, 14:51

Es geht um einen Wertpapierverkaufsauftrag. Mich würde interessieren, was die Depotbank bei solch einem Auftrag machen müsste...

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einem Kaufauftrag ist das billigst und bei einem Verkaufsauftrag bestens. Das bedeutet bis zu dem genannten Datum (Ultimo März 2020 oder anders ausgedrückt der letzte Handelstag im März) wird die Bank die Wertpapiere zum besten Preis kaufen oder halt verkaufen.

Bei normalen Aktien also innerhalb von ein paar Sekunden zu dem dann gültigen Preis (also ohne Limitierung).

Da die Formulierung aus Zeiten stammt wo ein Handel nicht sekündlich sondern manchmal nur einmal in der Woche statt fand oder bei kleinen Aktiengesellschaften halt kein Käufer bzw. Verkäufer sofort zu Verfügung stand war für die Anweisung an die Bank auch eine Limitierung der Zeit (also Ultimo xx Monat) wie lange die Bank nach einem Vertragspartner suchen sollte sinnvoll und der Standardfall war bis zum Ende des laufenden Monats.

Grundsätzlich sind billigst und bestens in normalen Zeiten ok - aber es kann auch (oder besonders) heutzutage zu einem extremen Preisrutsch nach oben oder unten kommen und ob man wirklich zu jedem Preis kaufen bzw. verkaufen will sollte man sich vorher genau überlegen. Je enger der Markt je volatiler der Markt desto eher kann das auch ins Auge gehen.


Raini9858 
Beitragsersteller
 21.03.2020, 10:07

Hallo detlef32, vielen Dank für Deine Unterstützung.

Kannst Du auch etwas dazu sagen, warum das bei der Veräußerung von Fonds über die Depotbank (hier DEKA) anders sein soll ... siehe Beitrag weiter unten, wo ich den konkreten Sachverhalt noch mal beschrieben habe)

detlef32  22.03.2020, 01:14
@Raini9858

Und was haben die zwischen dem 15.2. und dem 2.3. mit der Order gemacht? In den Schreibtisch gesteckt?

Natürlich gibt es auch Anweisungen wie erst am xxxx ausführen. Also kommt es genau darauf an wie Deine Anweisung ausgesehen hat. Sollte die Order Ultimo ausgeführt werden (dann hat die Bank Recht) oder sollte sie bis Ultimo laufen (dann hast Du Recht).

Raini9858 
Beitragsersteller
 22.03.2020, 14:14
@detlef32

@detlef32 Die DEKA hat die Order "liegen lassen" bis zum 2. März.

Meine Order lautete "Verkauf bestens ultimo Februar 2020" - so, wie ich das auch bei anderen Wertpapieren (Aktien) bisher gemacht habe( - allerdings bei der Comdirect, diese hat die Order "bestens" jeweils dann frühestmöglich - eben wenn Kurse gestellt wurden - bis spätestens Monatsende, da die Order eine Gültigkeit bis zum letzten Bördsentag des Monats galt, ausgeführt. Und wenn es keine Kurse gab, verfiel die Order zum Monatsende).

Da es sich jetzt in meinem Fall um Fondsanteile handelte, die in längst verfügbaren VL-Verträgen der DEKA "schlummerten" und ich bei der DEKA kein Online-Konto/Depot habe, musste ich "oldschool" per Brief die Order aufgeben in der Ungewissheit, wann/ob sie überhaupt ausgeführt werden kann - deshalb auch nicht tagesgültig, sondern ultimo (ich dachte , das heißt immer bis zum letzten Börsentag eines Monats..).

Ich dachte, die Börsensprache wäre einheitlich für alle Wertpapierarten, nun "erklärt" mir die DEKA etwas anderes. Ich finde, das stiftet - gerade bei Kleinanlegern (denen sich die Sparkassen"familie" immer so besonders verpflichtet fühlt) - Unsicherheit und Unverständnis. Meine Meinung.

detlef32  23.03.2020, 00:41
@Raini9858

Tja - ist so ein Fall wo der Stärkere den Kleinen an die Wand drücken will.

Wie würde ich vorgehen? Gut ich habe eine Rechtsschutzversicherung also würde ich die anrufen und mir eine Rechtsauskunft holen und ggfls. einen Rechtsanwalt einschalten.

Wenn ich keine hätte würde ich 50 Euro investieren und mir per Internet eine Meinung von einem Online Rechtsanwaltsforum holen und dann , je nachdem wie hoch Dein Verlust war, handeln.

Wenn die Summe überschaubar ist würde ich einen Einschreibbrief an den Vorstand der Deka senden. Den bearbeitet dann die Revisionsabteilung und damit wäre ich dann an der Stelle die eine Beurteilung über den Fall sowieso den Verantwortlichen geben würde und würde auf die Antwort warten die dann aus sowas wie "aus Kulanz" oder eine Absage mit Verweis auf irgendwelche AGBs bestehen könnte. Wobei ich mir vorher die AGBs auch anschauen würde.

Raini9858 
Beitragsersteller
 28.03.2020, 11:08
@detlef32

vielen Dank, super Vorschlag -ich hab ne Rechtsschutz, .. und der Vorstand der DEKA freut sich vielleicht auch über Post ...:-)

in der AGB der DEKA habe ich dazu nichts Brauchbares gefunden ...das war mein erster Gedanke.

im Bankwesen ist mit "ULTIMO", der letzten Bankarbeitstag eines Monats gemeint. (Rechnungsabschluss der Bank) 

"bestens" hat wie "billigst" beim Kauf keine Bedeutug. Es wird an den nächsten, der das Papier kaufen will, verkauft und zwar zu dem Kurs, den er bietet.

Wenn das Papier markteng ist, kann man mit dem Auftrag über den Tisch gezogen werden, was bei Aktien mit viel Umsatz aber kein Thema ist. Profis setzen immer ein Limit.

Ultimo März meint, dass der Auftrag bis zum Monatsende März gültig ist. Wenn er nicht vorher ausgeführt wurde, verfällt er mit Ablauf des 31. März.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Raini9858 
Beitragsersteller
 20.03.2020, 15:47

Dankeschön, ds sehe ich auch so ... ich dachte schon, ichwäre ...

Der Hintergrund meiner Frage war, dass ich am 15. Februar 2020 schriftlich einen Verkaufsauftrag an die DEKA-Depotbank über Fondsanteile mit dem Orderzusatz "bestens ultimo Februar 2020" erteilt habe. Was haben die DEKAner gemacht? Am 2. März 2020 zum Tageskurs (nachdem die Börse und damit der Fondswert um 15 % gefallen war) die Verkaufsorder ausgeführt ... auf meine verdutzte Nachfrage kam der Hinweis, meine Order lautete auf den 29. Februar- also kein Bankarbeitstag, der nächste wäre dann der 2. März gewesen.. Natürlich habe ich reklamiert, als Antwort kam, das würden sie nicht anerkennen, für sie hieße die Terminorder ULTIMO, d.h. am letzten Tag des Monats... nun überlege ich, was zu tun ist. Kann denn eine Bank einfach die Börsenusancen für sich und damit für ihre Kunden selbst neu definieren?

Das sollte unter deinen Kommentar:

Was ich geschrieben habe gilt für Aktienorder. Weil Fonds börsentäglich zurück gegeben werden, ist statt keinem Hinweis Ultimo Februar nun mal der Monatsletzte. Also keine Interpretation der Spaßkasse.

Überlege, wie du darüber denken würdest, wen die Kurse 15 % höher als am 15. gewesen wären.


Raini9858 
Beitragsersteller
 20.03.2020, 17:00

Aha, aber die Begründung "Weil Fonds börsentäglich zurück gegeben werden ..", verstehe ich nicht, Aktien, OS etc. können auch börsentäglich zurückgegeben werden und da gilt Deine Definition

ich halte es jedenfalls für unseriös, einschlägig bekannte Börsenbegriffe unterschiedlich auszulegen, wie soll ein Kleinanleger da durchblicken, m.E. mal eine Aufgabe für die BaFin

.. wie ich darüber denken würde, wenn ...haha ... Mitte Februar war selbst für mich als nicht so erfahrenem Anleger klar, es gibt in der nächsten Zeit nur eine Richtung..

Rat2010  20.03.2020, 18:11
@Raini9858

Ich empfehle dir, dir von einem Anwalt den Kopf zurecht rücken zu lassen.

Wenn du am 15. verkaufen wolltest, warum hast du dann nicht spätestens am 18. oder 19. gemerkt dass der Auftrag nicht ausgeführt wurde? Genau das würdest du jedem Richter erklären müssen, wenn der Anwalt Geld braucht.

Die Leute können nur dann etwas für falsche Aufträge, wenn sie involviert sind. Ich denke, dass das nicht der Fall war.

Raini9858 
Beitragsersteller
 21.03.2020, 10:02
@Rat2010

Rat2010 Dass ich in unserem Rechtsstaat gegen eine DEKA-Bank mit einem Anwalt keine Chance habe, weiß ich selbst . Was meinst Du, warum ich hier im Forum nach der Meinung des "Schwarms" frage...- Und mein Kopf sitzt schon auf dem richtigen Fleck. "Danke" für den dezenten Hinweis.

Normalerweise tätige ich Käufe/ Verkäufe online, dann "merkt" man tatsächlich schnell, ob ein Auftrag ausgeführt wurde oder eben nicht. Hier ging es aber um die Veräußerung von Fonds aus längst verfügbaren VL-Verträgen, die man sehr traditionell, wie der Sparkassenverein nun mal ist, schriftlich per Brief beauftragen musste. Da dauert es schon eine schöne Weile, bis man ein Echo bekommt.

Ich schreibe mal an die BaFin und melde mich hier, wenn da was Sinnvolles raus gekommen ist.