Aus Pferdeweide wird Bauland?

1 Antwort

Hallo Ritzerfeld,

aus meiner Sicht ist aus der Umwidmung von Weideland in Bauerwartungsland noch nicht klar, wer die Erschließung trägt.

Zunächst müsste Euch ja die Gemeinde ein Angebot machen, um das Land von Euch zu erwerben. Das ist erstmal mit einer erheblichen Wertsteigerung verbunden, da ihr ja nicht mehr Weide, sondern unerschlossenes Bauland verkaufen würdet.

Zweitens müsstet ihr ja erst einmal verkaufen wollen. Wenn Ihr Euch trotz der Wertsteigerung gegen einen Verkauf entscheidet, kann man Euch nicht enteignen. Wichtig ist aber, dass ihr für das Weideland auch im Grundbuch steht.

Die Erschließung wird nach dem Kauf von der Gemeinde durchgeführt und gezahlt und dann entsprechend in die Grundstückspreise kalkuliert.

VG Andreas


Ritzerfeld 
Beitragsersteller
 14.09.2020, 09:31

Vielen Dank. Das beruhigt mich. Die Wertsteigerung ist mir egal. Ich brauche das Futter und den Auslauf.