Wie setze ich Ausgaben einer Haushaltsauflösung sowie Mietzahlungen nach dem Tod der Mutter ab und in welcher Höhe sind diese Erstattungsfähig?
Nach dem Tode meiner Mutter kam ich als Alleinerbe in Betracht und nahm dieses auch an. Es handelte sich um eine Mietwohnung. Ich lebe bereits seit 15 Jahren in einer anderen Stadt in die ich aus beruflichen Gründen ziehen musste (Betriebsverlagerung), etwa 180 Kilometer entfernt.
Ich hatte dann angefangen eine Teil der Möbel selbst zu entsorgen aber aus Zeitgründen bzw. da auch schwere Sachen dabei waren die ich nicht aus dem 3. Stock alleine entsorgen konnte, habe ich ein Wohnungsauflösungsunternehmen beauftragt welches dann die Wohnung Besenrein übergab.
Die Kosten hierfür betrugen 1300 Euro netto.
Weiterhin konnte ich die Wohnung erst 3 Monate später kündigen, demzufolge muusste ich 3 Momatsmieten a 600 Euro, also insgesamt 1800 Euro bezahlen.
An Erbe (Monetär) war nichts vorhanden. Mehrere Fahrten sind diesbezüglich
anhängig bzw. entstanden da mehrere Termine bzw. Besuche in der Wohnung nötig waren.
Meine Frage daher (Kosten der Mietaufwendungen sowie die Räumung schlugen mit netto 3100 Euro zu Buche) wie die weiteren Ausgaben wie Benzin, kleinere Werkzeuge etc. etwa grob 700 Euro, gesamt also etwa 3800 Euro, absetzbar sind.
Vielen Dank