Warum sollte man eine Schenkung notariell festhalten?
Meine Schwester soll von meinem Vater 30.000€ geschenkt bekommen. Mein Vater will das notariell festhalten. Was verspricht er sich dadurch? Welche Vorteile hat er dadurch?
6 Antworten
Wieso man da zum Notar muß, verstehe ich wirklich nicht. Schenkungsverträge kann man selber aufsetzen. Zahlungsnachweise sollte man natürlich aufheben. Ich wüßte besseres mit meinem Geld zu tun als den Spitzenverdiener unter den Juristen, den Notar, noch reicher zu machen!
Ich verstehe es auch nicht! Vielleicht frage ich da mal nach. Vielleicht bekomme ich eine Antwort. Vielleicht weiss er es selbst nicht so genau.
Eine notarielle Urkunde ist eigentlich nur bei Immobilienschenkungen mandatorisch.
Bei sonstigen Schenkungen dient es jedoch auch zur klaren Dokumentation als Schenkung bzw. auch zur Niederschrift von Auflagen, Intentionen, Rückforderungsoptionen etc., um später Mißverständnisse und Streitigkeiten auszuschließen, z.B. von Erben, die behaupten, das wäre keine Schenkung, sondern ein Darlehen gewesen.
Abgesehen davon ist ein Notar geübt im Verfassen solcher Schenkungsverträge, was bei Laien eher etwas schwieriger wird. Beim Versuch, eine Pseudo-formale Rechtssprache zu imitieren, schleichen sich dann oft in solche Verträge sehr lustige Formulierungen und sogar kontraproduktive Klauseln ein.
Daher ist bei größeren Vermögenspositionen durchaus der notarielle Vertrag eine sinnvolle Option, um alles sauber zu organisieren.
Um alles sauber zu organisieren? "Dann wird es mal höchste Zeit."
Bei einer Schenkung von Geld ist eine notarielle Form nciht notwendig, weil die Schenkung durch Auszahlung erfolgt udn dann gültig ist. Notariell müßte nur ein Schenkungsversprechen erfolgen, weil man das dann einklagen kann.
Ich nehme mal an, der Vater möchte, dass es für später dokumentiert wird, weil es auf ein späteres Erbe angerechnet werden soll.
Da könnte er aber auch in sein Testament einfügen, "meine Tochter ..... hat im Januar 2015 eine Schenkung von 30.000,- Euro erhalten, das soll auf den Erbteil angerechnet werden," oder eine vergleichbare Formulierung, die seinem Willen entspricht.
Für Unsicherheit im Bereich privater Schenkungen sorgt immer wieder eine in § 518 Abs. 1 BGB normierte gesetzliche Vorschrift. Nach dieser Norm ist ein Vertrag über eine Schenkung nämlich nur dann gültig, wenn dieser Vertrag von einem Notar beurkundet wurde. Eine ohne Beachtung einer solchen Form vorgenommene Schenkung ist grundsätzlich unwirksam. Bedeutet dies, dass Eltern wegen 100 Euro, die sie ihrem Kind schenken wollen, einen Notar aufsuchen müssen? Natürlich nicht. Man darf getrost davon ausgehen, dass nahezu 100% aller Schenkungen von Eltern an ihre Kinder ohne einen Notar abgewickelt werden. Solchen so genannten "Handschenkungen" erteilt das Gesetz dann auch in § 518 Abs. 2 BGB seinen Segen. Die fehlende notarielle Beurkundung wird nämlich, so das Gesetz, "durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt". - See more at: http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/vorweggenommene-erbfolge/eltern-schenken-kind-geld.html#sthash.LGn7roFu.dpuf
Althaus:
Wahrscheinlich geht es dem Vater darum, durch den notareillen Vertrag "Schenkungsangebot und Annahme durch die Schwester" eine beweissichere Anordnung zur Ausgleichspflicht lebzeitiger Zuwendungen unter Abkömmlingen zu schaffen. Auch eine Aussteuer zur Heirat oder eine finanzeille Hilfe zur Gründung einer beruflichen Existenz wäre später auszugleichen.
Notarkosten rd. 333 EURO.