War 2017 verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen, was nun?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Na ja, fangen wir mit dem schlimmsten an.

Der Verspätungszuschlag ist ,025 % pro Monat der Steuerschuld. 127,- Euro, abgerundet 120,- davon 0,25 % wäre 40 Cent und dass für 15 Monate wäre mit 6 Euro ein Witz.

Aber man darf Dir für jeden der 15 Monate auch 25,- Euro Mindestbetrag berechnen, was dann 375,- Euro wären.

Gib erstmal schnell Deine Erklärung ab.

Wenn dann ein Bescheid mit Verspätungszuschlag kommt, dann stelle einen Erlassantrag. Höchstwahrscheinlich wird der Betrag dann erlassen, oder zumindest auf einen geringen Betrag herabgesetzt.

Einfach damit begründen, dass Du wegen Krankheit und Rekonvaleszenz daran nicht gedacht hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

RinaRay 
Beitragsersteller
 14.05.2020, 15:21

Vielen lieben Dank das sie sich Zeit für mein Anliegen genommen haben! Das beruhigt mich doch etwas ! Lg und einen schönen Tag noch !

Weitere Informationen findest du hier:

https://www.finanztip.de/verspaetungszuschlag/

Sei froh, das die Steuererklärung von 2017 ist. Du solltest es in Zukunft nicht vergessen:

----------------------------------------------------------------------------------------------------

Denn dort heißt es: Ab 2019 (Steuerjahr: 2018) gelten neue Regeln: Ein Verspätungszuschlag wird auf jeden Fall festgesetzt, wenn Sie nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres die Steuererklärung abgegeben haben.

Ab 2019 gibt es einen automatischen Mindest-Verspätungszuschlag. Säumige Steuerzahler müssen ihn auf jeden Fall zahlen, Finanzbeamte haben dann nur noch einen sehr begrenzten Ermessensspielraum. Unverändert bleibt die Obergrenze des Verspätungszuschlags bei 10 Prozent der festgesetzten Steuer, höchstens 25.000 Euro.

Der Verspätungszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat 0,25 % der festgesetzten Steuernachzahlungen, mindestens jedoch 25 Euro monatlich; der Höchstbetrag bleibt bei insgesamt 25.000 Euro. Verspätungszuschläge werden ab dem 15. Monat erhoben, also z. B. für die Steuererklärung für 2018 ab März 2020.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Da die Steuererklärung für 2017 ist, bist du davon noch nicht betroffen, und wenn du Glück hast, musst du keinen Verspätungszuschlag (10 %) samt Zinsen (6% p. a.) bezahlen. Das Finanzamt kann es aber verlangen, es liegt in seinem Ermessen.

Woher ich das weiß:Recherche

Das kann man nicht umgehen, wäre schön ;)