- Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Also wie ich das sehe genügt das Zeugnis über den Hauptschulabschluss oder ein höherer Abschluss wie Realschule oder Abitur, siehe: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/die-anspruchseinbuergerung-456774
Falls du von der Schule ohne einen solchen Abschluss abgegangen bist, brauchst du die erwähnten 4 Jahre Schulbesuch.
Bzgl. des Eheregisterauszug müsstest du zum Standesamt.
Weitere Informationen findest du hier:
https://www.finanztip.de/verspaetungszuschlag/
Sei froh, das die Steuererklärung von 2017 ist. Du solltest es in Zukunft nicht vergessen:
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Denn dort heißt es: Ab 2019 (Steuerjahr: 2018) gelten neue Regeln: Ein Verspätungszuschlag wird auf jeden Fall festgesetzt, wenn Sie nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres die Steuererklärung abgegeben haben.
Ab 2019 gibt es einen automatischen Mindest-Verspätungszuschlag. Säumige Steuerzahler müssen ihn auf jeden Fall zahlen, Finanzbeamte haben dann nur noch einen sehr begrenzten Ermessensspielraum. Unverändert bleibt die Obergrenze des Verspätungszuschlags bei 10 Prozent der festgesetzten Steuer, höchstens 25.000 Euro.
Der Verspätungszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat 0,25 % der festgesetzten Steuernachzahlungen, mindestens jedoch 25 Euro monatlich; der Höchstbetrag bleibt bei insgesamt 25.000 Euro. Verspätungszuschläge werden ab dem 15. Monat erhoben, also z. B. für die Steuererklärung für 2018 ab März 2020.
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Da die Steuererklärung für 2017 ist, bist du davon noch nicht betroffen, und wenn du Glück hast, musst du keinen Verspätungszuschlag (10 %) samt Zinsen (6% p. a.) bezahlen. Das Finanzamt kann es aber verlangen, es liegt in seinem Ermessen.
Das kann man nicht umgehen, wäre schön ;)
Für Abwicklungen im SEPA-Raum ist vlt. folgende Broschüre interessant:
https://www.bundesbank.de/resource/blob/602824/c512508b3010a70cc0aac955ae4ae824/mL/informationsblatt-der-elektronische-massenzahlungsverkehr-emz-data.pdf
Nein, das hängt von der Bank ab. Ist aber im Allgemeinen nicht unüblich, als Kunde der "nur" ein Girokonto hat, keinen speziellen Sachbearbeiter zu haben.
Ich habe mehrere Konten und oft ist mein Ansprechpartner auch nur der "Kundenservice".
Das Guthabenkonto was du meinst, verstehe ich als Girokonto ohne Dispo.
Davon abzugrenzen ist noch das gesetzlich vorgeschriebene Basiskonto.
Mit 18 ist die Bonität allgemein, insbesondere bei den kleineren Auskunfteien eher bescheiden. Bei der Schufa ist der Score allerdings auch schon mit 18 regulär so hoch, das keine Ablehnungen erfolgen sollten. Einige Telko-Firmen fragen aber eben nicht bei der Schufa ab, und dann kann es zu genannten Ablehnungen kommen.
Wenn du kein Handy brauchst, kannst du auch einen Prepaid-Vertrag nehmen, oder du kaufst das Handy seperat und dazu einen Prepaid-Vertrag.
Sie gelten als ordentlich Studierender, wenn Sie Ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend für Ihr Studium aufwenden. Das heißt, Ihre Beschäftigung darf gegenüber Ihrem Studium nur eine untergeordnete Rolle spielen. Ihr Arbeitgeber prüft dies anhand der wöchentlichen Arbeitszeit. Ihr Verdienst spielt hierbei keine Rolle.
Sie sind ordentlich Studierender, wenn
Wenn Sie die 20-Stunden-Grenze unbefristet überschreiten, sind Sie kein ordentlich Studierender.
Quelle: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/03_studenten/node.html