Firmenwagen - Park & Ride Variante?

2 Antworten

1 % des Listenneupreises für das Auto für die privaten fahrten.

Dann 0,03 % pro Kilometer für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. ie Park and ride Regelung sagt, dass die volle Entfernung, also auch die mit der Bahn zurückgelegte, anzusetzen ist.

Nur wenn das Fahren dieser Strecke durch den AG ausdrücklich untersagt ist, (was sich ja wohk machen lässt), braucht die nicht angerechnet werden.


buecherwurm2  28.09.2016, 11:29

Der Tipp mit der Park and Ride-Variante ist spitze. Vielen Dank für die unverhoffte Hilfe.

Danke für die Antwort. Dachte es gibt ein Urteil mittlerweile, dass die Bahnstrecke eben nicht angesetzt werden muss? Durch Nachweis einer Bahnfahrkarte? Ok, dann verstehe ich die Variante meines Chefs mit Fahrtenbuch Kombi und 0,03 % nicht. (lt. Steuerberater) Noch andere Meinungen? Liebe Grüße