Vorzeitige Kündigung aus Vertrag - Agentur erhebt Aufwandspauschale?
Ich möchte aus einem 2 Jahres Vertrag mit einer Modelagentur raus. Nach Rücksprache wollen sie bei vorzeitiger Kündigung eine Aufwandspauschale von 300€ zzgl. Umsatzsteuer, also 357€ insgesamt erheben. Im Vertrag kann ich dazu allerdings nichts finden, siehe hier:
7.1 Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt mit Vertragsabschluss. Er hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit.
7.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit er nicht rechtzeitig zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder der jeweils verlängerten Laufzeit gekündigt wurde.
7.3 Verletzt eine Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen, hat die andere Vertragspartei ihr schriftlich eine angemessene Frist zur Vertragstreue und zur Beseitigung der Vertragsverletzung – soweit dies möglich ist – zu setzen. Hält die andere Vertragspartei diese Frist nicht ein, kann bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten die fristlose Kündigung ausgesprochen werden, bei der Verletzung von Nebenpflichten jedoch nur im Wiederholungsfall.
7.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ich war 1 Jahr in dieser Modelagentur und habe keinen Job gebucht. Sind die berechtigt das nun zu erheben?
Zweite Frage, müssen die 120€ gezahlt werden?
5.6 Im Rahmen der Aufnahme in die Agentur wird u.a. für die Erfassung des Models sowie der erstmaligen Verarbeitung der Bilder im Buchungssystem und ggfs. der Website sowie der Erstellung digitaler Portfolios und Sedcards eine einmalige „Digital Setup Fee“ in Höhe von 120,00€ zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19% berechnet. Diese Gebühr wird mit den zukünftigen Einnahmen des Models verrechnet und muss somit nicht sofort beglichen werden.
Danke!
4 Antworten
Ich beantworte die Frage einmal so:
Wenn Du mit diesem Vorschlag nicht einverstanden bist, dann bleibt der Vertrag halt weitere 12 Monate bestehen!
Die müssen dich ja nicht vorher rauslassen.
Und es ist üblich, dass man bei einer vorzeitigen Vertragsaufhebung den entgangenen Gewinn zahlt.
Ob überhaupt ein fristloser Kündigungsgrund vorliegt, müsste ein Anwalt gesondert prüfen. Aber ob sich das rechnet???
Kündigungen ausserhalb der Vertragszeiten können nur aus wichtigem Grund erfolgen, dem ein Bruch des Vertrauensverhältnis vorrausgeht, weil versprochene Vertragsinhalte auch nach Anmahnung der Mängel nicht beseitigt wurden.
Wenn es keine Vertragsbrüche gab, dann gibt es auch keine Gründe für eine vorzeitige Kündigung.
Man kann also nur mit gegenseitigem Einverständnis den Vertrag auflösen, sonst bleibt er bestehen. Die Gegenseite bietet dir eine Vertragsauflösung bei einer Zahlung von 375 € an. Du kannst wählen zwischen Annahme des Angebotes oder weiter zahlen bis zum rechtlichen Vertragsende, vorausgesetzt, du hast hilfsweise Fristgerecht gekündigt.
Aus den wenigen Angaben kann man entnehmen, dass eine ordentliche Kündigung erst zum Ende der Laufzeit möglich ist. Wenn keine wichtigen Gründe vorliegen, kannst du somit nur rechtzeitig zum Ablauf von 24 Monaten kündigen. Willst du früher raus, musst du dich mit der Agentur einigen. Warum soll der Vertrag denn sofort beendet werden?
Die Aufnahmegebühr wirst du in jedem Fall zahlen müssen.
Nach Rücksprache wollen sie bei vorzeitiger Kündigung eine Aufwandspauschale von 300€ zzgl. Umsatzsteuer, also 357€ insgesamt erheben. Im Vertrag kann ich dazu allerdings nichts finden
Ich kann im Vertrag aber auch nichts zu einer vorzeitigen Kündigung finden...
Zweite Frage, müssen die 120€ gezahlt werden?
Ja, wobei man da am ehesten drüber streiten könnte, da sie ja offensichtlich nicht mit den zukünftigen Einnahmen verrechnet werden konnte...