Beginn Mitgliedschaft = Vertragsbeginn?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Kündigung meiner Fitness Studio Mitgliedschaft. Angeblich hat sich mein Vertrag verlängert, weil ich nicht fristgerecht gekündigt habe.
Der Vertarg wurde im März unterschrieben, Beginn der Mitgliedschaft (extra aufgeführter Punkt im Vertrag) war der 1.Mai, 2 Montae konnte ich vergünstigt trainieren.
In den AGBs steht: "Der Mitgliedsvertrag ist für das Mitglied frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit ab Beginn der Mitgliedschaft unter Beachtung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar."
Ich habe zum Ende Januar gekündigt, also müsste das ja meiner Meinung nach passen.
Ist der Vertragsbeginn also automatisch Beginn der Mitgliedschaft, auch wenn das extra anders im Vertrag steht?
2 Antworten
Ich als Laie würde hier ab März zwei unterschiedliche abgeschlossene Nutzungsverträge sehen.....
einmal ist es der Vertragsbeginn ab 01.05. 202(?) mit einer Laufzeit von xx Monaten, und zum anderen die Möglichkeit, dass mit Vertragsbeginn ab März 2 Montate vergünstigt trainiert werden darf.
Der 2. Vertragsinhalt, die 2 Monate vergünstigt trainieren ist mittlerweile gegenstandslos.
Der Hauptvertrag aber begann am 01.05. mit einer Laufzeit von xxx Monaten ! Somit wäre die Kündigung Ende Januar, mit Wirkung zum Mai noch innerhalb der 3 monatigen Kündigungsfrist.
☝️.... die Frage ist, wäre diese Verlängerung ab März 22 rechtlich als neuer Vertrag zu sehen (?) , denn damit (neues Recht 2022), dürfen sich Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und müssen monatlich kündbar sein.
Wie gesagt.....dies ist meine subjektive Meinung 🤷
Du hättest, m.E., zum 30.04.2022 kündigen müssen.
Du musstest bis Ende Januar zum 30.04.2022 kündigen, um die 3 Monatsfrist einzuhalten.
Hast du ggfs. "ich kündige hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder ähnliches geschrieben?
Allerdings müsstest du nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer monatlichen Frist kündigen dürfen. Neues Verbraucherschutzgesetz, keine automatische Verlängerung um 1 Jahr o.ä. sondern das Recht auf dann monatlicher Kündigung.
G... doch mal "automatischer Verlängerung von Verträgen", dürfte auf 03/2022 gelten.
M.E. hast du im Jan. rechtzeitig "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" gekündigt.
Lass dir doch mal den nächstmöglichen Zeitpunk nennen.
Soweit mir bekannt ist, gilt es für Verträge, deren Laufzeit nach dem März 2022 enden. Ich z.b. habe einen Sky-Vertrag, den ich im Laufe von 2022 monatlich kündigen kann. Bei Vertragsschluss, in 2021, war angegeben, Laufzeit: 12 Monate, dann auf unbestimmte Zeit, monatlich kündbar, sinngemäß.
Fitnessstudios, haben die nicht u.U. ihre Schließzeiten wegen Corona, "hinten" drangehängt? Hattest du evtl. Monate, in denen du keinen Beitrag zahlen musstst?
DH !
"automatischer Verlängerung von Verträgen", dürfte auf 03/2022 gelten.".....
genau ‼️
ich habe im Januar 2021 gekündigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ich finde es war eine klare Sache die Ternnung von Vertragsbeginn und Beginn der Mitgliedschaft.
Die moatliche Kündigunsfrist gibt es aber erst für Verträge die ab 2022 geschlossen wurden, oder?