Von Schichtarbeit auf Tagschicht versetzt in der Kurzarbeit?
Ich bin als Schichtarbeiter tätig früh und spät , aufgrund von Kurzarbeit , möchte die nur Tagschicht machen.
Geht das so einfach?
Vertraglich ist es auch so geregelt mit früh spät
3 Antworten
Deine Firma hat wegen mangelnder Aufträge Kurzarbeit angemeldet, sei froh das die Firma aus dem Grund keine Arbeitsplätze streicht, das wäre ein größeres Übel als nur Tagesschicht zu machen und auf eventuelle Zulagen zu verzichten die es für die Spätschicht geben könnte.
Was genau steht im Vertrag.
Der AG kann die Arbeitszeiten einteilen wie er möchte, Begrenzungen gibt es nur durch den Vertrag oder das Arbeitszeitgesetz oder einer Betrieblichen Vereinbarung, wenn vorhanden. Im Arbeitszeitgesetzt spricht erstmal nichts dagegen dich von Wechselschichten auf Tagesschichten zu setzen.
Es geht also rein um die Vertraglichen Vereinbarungen und die genaue Formulierung.
Da hast du doch deine Antwort. Also ja, der AG kann die Arbeitszeiten ändern und anpassen.
Du bekommst doch einen finanziellen Ausgleich durch Kurzarbeitergeld. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Soll-Entgelt und Ist-Entgelt. Lohnzuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit zählen zum Soll-Entgelt und erhöhen somit das Kurzarbeitergeld. Dann ist es doch egal, wenn du nur noch Tagesschicht machst.
§ 3 Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach der betriebsüblichen Zeit und beträgt zurzeit
40,00 Stunden in der Woche ohne Berücksichtigung von Pausen.
Die Firma ist berechtigt, aus dringenden betrieblichen Erfordernissen eine Änderung der Ar-beitszeiteinteilung vorzunehmen.
Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, im Falle betrieblicher Notwendigkeit, Uberstunden zu leisten.