vom Arbeitgeber gestellte Wohnung als Zweitwohnung anmelden?

2 Antworten

Natürlich kannst Du das.

Du kannst Dir auch ein Piercing machen lassen.

Eine vernünftige Antwort kann man Dir nur geben, wenn Du auch sagst, was Du damit erreichen willst.

Alleine eine Zweitwohnung anzumelden löst keinerlei positive Folgen aus.

Wenn es die Dokumentation einer doppelten Haushaltsführung sein soll, brauchst Du keine polizeiliche Anmeldung. Die Tatsache, das die Zweitwohnung vom Arbeitgeber gestellt wird, reicht dafür aus.


MichaelKausAC 
Beitragsersteller
 17.01.2015, 18:51

Erstmal Danke in die Runde für die Antworten. Jedoch kann man sich denken, dass die Frage nicht ohne Hintergrund gestellt wurde. Natürlich bin ich verheiratet und habe meinen Lebensmittelpunkt 130 km vom Arbeitsort entfernt. Am Arbeitsort stellt der Arbeitgeber eine Wohnung unentgeltlich. Hinzukommt ein Firmenwagen. Da ich in der Woche am Arbeitsort verbleibe und nur am WE nach Hause (Lebensmittelpunkt) fahre, benötige ich den Zweitwohnsitz. Auch um nicht die 130 km für den geldwerten Vorteil anzusetzen, die ich ja auch tatsächlich nicht jeden Tag fahre.

Hoffe das reicht um eine qualifizierte Antwort zu bekommen.

wfwbinder  17.01.2015, 21:09
@MichaelKausAC

Dafür ist die Anmeldung nicht nötig, sondern nur die Tatsache, dass es eine Wohnung am Arbeitsort gibt.

Damit entfällt die Notwendigkeit die Fahrenten zu r Arbeit zu versteuern.

Dafür kannst Du die Fahrten als Familienheimfahrten ansetzen.

Die polizeiliche Anmeldung wird völlig überschätzt. Ich könnte mich z. B. im Familieneigenheim, ca. 300 Km. von Berlin anmelden um eben doppelte Haushaltsführung anzusetzen. Was wäre das? Schwachsinn, denn die polizeiliche Anmeldung kann im besten Fall ein Indiz sein, ändert aber absolut nichts an den tatsächlichen Verhältnissen.

Daher, einfach so in die Steuererklärung eintragen, wie es wirklich war und ich bin mir sicher, dass Finanzamt wird es übernehmen.

Auch das Lohnbüro Deines AG. Die wissen,, dass Du dort eine Werkswohnung hast und werden Dir nicht noch die Fahrten zur Arbeitsstätte versteuern.

Der Hinweiß reicht, oder auch der Hinschwarz, einen Mietvertrag kannst Du ja mangels vorhandensein nicht vorweisen.

Allerdings wird die Anmeldung als Zweitwohnsitz nicht funktionieren, es sei denn, Du bist verheiratet.

Für das Steuerliche ist das aber egal, Du kannst die Heimfahrten an Deinen Lebensmittelpunkt trotzdem absetzen.