Was "passiert", wenn ich ein Kleingewerbe anmelde (um als Hostess zu arbeiten) und nebenher als Kellnerin tätig bin?
Ich würde dann nämlich die Hostess-Jobs über das Gewerbe abrechnen und die Kellnertätigkeit würde ich über den Arbeitgeber machen lassen. Ändert sich da was für den ARBEITGEBER. Also zahlt er dann mehr Steuern für mich? So dass er mich vielleicht nicht nehmen wollen würde.
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
DEin Arbeitgeber zahlt ja Deine Steuern nicht, sondern Du, er zieht sie Dir bei der Lohnabrechnung nur ab und führt sie an das Finanzamt ab. Das geschieht nach Deiner Lohnsteuerklasse.
DEinen Gewinn aus dem Gewerbe zahlst Du nach der Einkommensteuerveranlagung (Einkommensteuerbescheid). Du ermittelst durch eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnugn den Gewinn und bringst ihn über die Anlage "G" in die Einkommensteuererklärung.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986