Vollzeit, Gewerbe, weitere Tätigkeit
Hallo zusammen,
habe viele Fragen und würde mich über Erfahrungen und Ratschläge freuen.
Seit 2011 bin ich als Verbraucherberater tätig. Da diese Selbständigkeit zu wenig Ertrag erwirtschaftet hat, bin ich seit einem Monat wieder in einer Vollzeitbeschäftigung tätig. Nun möchte ich aber gerne die Vollzeit in Teilzeit umwandeln von einer 45 Stundenwoche in eine 36h/Woche und nebenher evtl. eine zweite TZ Stelle annehmen zu 25h/Woche. Nun bin ich am überlegen ob das ganze Sinn macht, bedingt durch die Lohnsteuerklassen 1 & 6. Alternativ könnte ich mein Gewerbe erweitern und einen Büroservice anbieten, einen Auftraggeber hätte ich ja schon. Ist halt die Frage ob das ganze dann eher wie eine Scheinselbständigkeit aussieht. Welche steuerlichen Vorteile das ganze hätte? Wie es mit den Arbeitszeiten aussieht? Zusätzliche KV Beiträge? Oder doch die Selbständigkeit und Büroservice im Nebengewerbe? Vielleicht habt ihr ein paar Tipps und Vorschläge... Danke :)
1 Antwort
Das mit dem Büroservice kannst Du ohne weiteres machen. Besser nicht als Gewerbe melden, sondern im Sinne § 55 b Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig werden. Das ist eine Reisegewerbe-Tätigkeit als Subunternehmer, bei dem die Anbahnung von Aufträgen von Dir ausgehen muss. Also jeden Monat ein Fax an Deine Kunden mit Nachfrage um Aufträge und alles ist in trocknen Tüchern. Keine Anmeldung, keine IHK, keine Handwerkskammer etc. Schein-Selbstständig bis Du nur, falls Du nur einen Auftraggeber hast, feste vorgegebene Arbeitszeiten hast, keine Mitarbeiter und keine freie Preisgestaltung. Die Crux ist der Beitrag zur GKV mit mindestens 280€/Monat. Am besten ist eine Stelle, bei der Du sozial versichert (410€) bist, und nebenbei selbstständig (egal ob stehendes Gewerbe via Gewerbeanmeldung oder Reisegewerbe via Reisegewerbekarte, oder Subunternehmer §55 b Abs.1) Dann bist Du krankenversichert und arbeitslos versichert für wenig Geld und kannst beliebig dazu verdienen. Egal wie mit Gewerbe, Kapitalerträgen oder Miet/Pachteinnahmen, ohne dafür Krankenversicherung zu zahlen. Allerdings muss Dein Chef das absegnen. Viele machen das so, die z. B. als ältere keinen normalen Job mehr finden. Bei Handwerken am Bau ist das kein Thema, bei Baumindeslohn von 13€ Brutto und Stundensätzen für solche Selbständigen ab 25€/Std.