Altschulden aus Gewerbebetrieb in neuer Firmierung steuerlich absetzbar?
Guten Tag,
ich zahle alte Schulden (Leasingvertrag, Krankenkassenbeiträge, Telekommunikationsrechnungen, Gewerbesteuer,...) aus einer ehemaligen Selbständigkeit (Einzelunternehmer) ab. Ich bin wieder selbständig (Einzelunternehmer) tätig. In wie weit kann ich diese Altlasten - insbesondere die Gewerbesteuerzahlungen - steuerlich geltend machen?
3 Antworten
ich wage es mal den Lieben Kollegen @Wurzlseppzu korrigieren, aber eventuell meinen wir sogar das Gleiche.
Die Ausgaben für den alten Betrieb haben natürlich mit dem neuen Betrieb absolut gar nichts zu tun.
Aber!
Ausgaben für den alten Betrieb sind, soweit sie nicht schon in der abwicklungsbilanz abgezogen wurden, nachträgliche Betriebsausgaben, die zu Ausgaben und somit zu einem Verlust für den alten Betrieb führen, der in der anlage G mit dem Gewinn des neuen Betriebs ausgeglichen werden können.
Das war mir schon klar. Ich war nur so frei zu erklären, dass es u.U. eine Chance gibt noch Kosten geltend zu machen.
die alten Schulden haben nullkommanull mit der neuen Selbständigkeit zu tun.
somit NADA Betriebsausgabe
byhteway:
die Gewerbesteuer ist gem. § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgabe ....
Krankenkassenbeiträge?
Eigene oder betriebliche?
hallo, Walter,
da in der Frage war, die Altlasten in der neuen Firmierung anzusetzen bin ich nicht weiter darauf eingegangen .......