Welche Gewerbeart muss ich anmelden?
ich möchte gerne anfangen meine kreative Arbeit auf Etsy zu verkaufen.
Welche Art von Gewerbe muss ich anmelden? Ich bin als Vollzeit noch bei meinem Arbeitgeber angestellt (das soll auch erstmal so bleiben).
Muss ich eine Firma gründen? Und wo muss ich das ganze eintragen lassen?
Vielen lieben Dank!!!
2 Antworten
Das hängt von der genauen Tätigkeit oder dem Produkt ab, was du anbieten möchtest. Möglicherweise ist das dann auch gar kein Gewerbe, sonder eine Tätigkeit als Freiberufler.
Wenn es ein Gewerbe ist, musst du auch Gewerbesteuer zahlen. Daher würde ich eine gewerbliche Tätigkeit vermeiden.
Anmelden tust du ein Gewerbe beim Gewerbeamt. Die können dir auch sagen, wie das genau geht und wo du es noch anmelden musst.
Du musst dafür keine Gesellschaft gründen, sondern kannst auch als Einzelunternehmer oder Freiberufler unter deinem eigenen Namen tätig werden.
Man kann sich schon im Vorfeld aussuchen, was man macht. Deine Unterschiede können da entscheidend sein.
Der Freibetrag wird wahrscheinlich zumindest am Anfang nicht ausgeschöpft. Allerdings musst dann trotzdem eine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden. Das verursacht zusätzlichen Aufwand und Kosten beim Steuerberater.
Naja, ich gehe davon aus, dass man (und die Fsin) entschieden hat, was man/sie machen will und nicht die Tätigkeit daran ausrichtet, eine gewerbliche Tätigkeit zu vermeiden. Das hielte ich für den falschen Weg.
Gewerbesteuer. Wenn aufgrund der Steuererklärung feststeht, dass das Einkommen unter dem Freibetrag liegt, muss lediglich eine "Nullmeldung" abgegeben werden, die jeder mit fast "Nullaufwand" auch ohne Steuerberater erstellen kann.
Nein, Du musst keine Firma gründen, sondern ein Gewerbe anmelden und am Jahresende eine Steuererklärung abgeben, also den erzielten Gewinn versteuern.
Grundsätzlich ist jede wirtschaftliche Tätigkeit, die dauerhaft unter eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird, ein Gewerbe.
Ausnahmen gibt es für bestimmte "künstlerische" Tätigkeiten. Ob das für Deine Tätigkeit zutrifft und Du somit "freiberuflich" und nicht gewerblich tätig wärest, kann man Dir beim Gewerbeamt sagen. Eine Wahl hast Du nicht, das hängt ausschließlich von der Art der Tätigkeit ab.
https://www.juraforum.de/lexikon/gewerbe
Selbst wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, müsstest Du Dir wohl keine Gedanken über die Gewerbesteuer machen, denn dort gäbe es einen Freibetrag in Höhe von z.Zt. €24.500.
Eine "gewerbliche Tätigkeit vermeiden" kann man nicht, entweder ist die Tätigkeit gewerblich oder nicht, die Kriterien dafür sind genau festgelegt.
Die Gewerbesteuer muss die FSin wohl nicht berücksichtigen, den Freibetrag von €24.500 wird sie mit nebenberuflicher Tätigkeit nicht erreichen.