Scheinselbständigkeit für Altersrentner

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Gibt es so etwas bei Altersrentnern?

Joa. Das ist nicht vom Alter oder einem Rentenbezug abhänbgig, sondern von der Ausgestaltung der Tätigkeit.

Das Thema ist doch nicht so einfach. Der Auftrageber gibt keine Anweisung, sondern nur den Auftrag, wie auszuführen und wann er fertig sein soll. Da mir als Rentnerin das Auftragsvolumen reicht, habe ich auch nicht aktiv nach anderen Kunden geschaut, was aber durdaus möglich ist. Ich kann auch bestimmen ob ich einen Auftrag annehme oder eben mal zwei Monate nicht arbeiten möchte. Nach den bekannten Definitionen und Hinweisen, die hier freundlicher Weise gegeben wurden, bin ich der Meinung keine Scheinselbstätndigkeit zu haben. Nochmal vielen Dank an alle, die mir helfen wollten.

Suche Dir noch mindestens einen weiteren Auftraggeber der Dich gelegentlich mit Aufträgen versorgt und das Thema Scheinselbstständigkeit ist vom Tisch.

Abhängig beschäftigt oder selbständig?

Dabei sprechen vor allem nachstehende vier Merkmale für eine abhängige Beschäftigung: 

- Persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit

- Fehlende Möglichkeit der freien Gestaltung der Arbeitstätigkeit 

- Fehlender Einsatz von eigenem Kapital

- Fehlendes Unternehmerrisiko 

Weitere Aspekte sind: 

- Tätigkeit auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber 

- Durchführung entsprechender Tätigkeiten auch durch Arbeitnehmer des    Auftraggebers

- Fehlendes unternehmerisches Auftreten am Markt

- Der Unternehmer hat die Tätigkeit beim Auftraggeber zuvor als dessen   Arbeitnehmer ausgeführt 

http://www.rhein-neckar.ihk24.de/recht/arbeitsrecht/Sozialrecht/scheinselbstaendigkeit/938372