Selbständig + Studentische Hilfskraft?

1 Antwort

  1. Können kannst Du vermutlich fast alles, was Du Dir vornimmst.
  2. Wenn Du mehr als 455,- Euro im Monat an Einkünften hast, fliegst Du aus der Familienversicherung und musst in die Studenten KV (ca. 105,- Euro mtl.).
  3. Wenn Du in der Vorlesungszeit über 20 Stunden pro Woche arbeitet, verlierst Du den Studentenstatus und damit auch das Recht für die Studenten-KV.
  4. Wenn Du den Werkstudentenjob annimmst, solltest Du in der Vorlesungszeit "auf Sparflamme" arbeiten und nur in den Semesterferien richtig aktiv sein.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Benji543 
Beitragsersteller
 18.05.2020, 09:14

@wfwbinder Danke, für die schnelle Antwort. Also gelten die 20 Stunden pro Woche für meine Selbständigen Tätigkeiten und den Werkstudentenjob? Das Problem ist ich habe für meine Selbständige Tätigkeiten keine bestimmte Stundenanzahl. Ich kann also garnicht richtig festlege wie viele Stunden ich dafür in der Woche arbeite.

wfwbinder  18.05.2020, 09:38
@Benji543

Deshalb ist es a auch schwer kontrollierbar. Aber wenn ich Dir hier eine Antwort gebe, muss ich doch die richtigen Stundenzahlen nennen, die der Maßstab sind.