Gewerbe Hausmeistertätigkeit = Brennholz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe schon seit einiger Zeit ein Gewerbe (Kleinunternehmen) angemeldet mit welchem ich IT- Dienstleistungen (PC- Reperatur, Präsentationserstellungen-...) abrechne. Ich möchte dieses Gewerbe jetzt allerdings erweitern und auch Hausmeistertätigkeiten mit abdecken. Ich möchte in Zukunft Dienstleitungen wie "Rasen mähen" und "Gartenpflege" abrechnen können. Zudem werde ich in Zukunft Brennholz selbst schlagen. Das Holz wird bei Forstwirten eingekauft und dann selbst geschlagen und aufgearbeitet. Das allerdings nur in kleinsten Mengen (Maximale 10 Ster im Jahr).
Mir geht es jetzt um die Tätigkeitsbeschreibung auf meiner Gewerbeanmeldung. Reicht es "Hausmeister-Tätigkeiten" zu schreiben um auch den Brennholz bereich abzudecken?Oder muss auf der Anmeldung auch genau "Brennholz-Erzeugung" (??) stehen.
Kann mir hier jemand helfen? Vorallem welche Tätigkeitsbeschreibung sinnvoll und notwendig sind.
Vielen Dank
Pfannensepp
3 Antworten
Hallo Pfannensepp, Deine künftigen Arbeits,- und Aufgabenbereiche sind dann also mit IT-Dienstleistungen, Hausmeistertätigkeit, Garten,- und Grundstückspflege sowie Brennholzbearbeitung und Lieferung sehr weit gefasst. Drück Dir die Daumen das Du alles abdecken kannst.;))
Ja das stimmt. ich will halt alles abdecken können von der Anmeldung her
Melde ein Gewerbe für "Facility Management Services und Consulting" an.
Damit kannst Du
- IT-Infrastruktur und -Beratung
- Hausmeistertätigkeiten
- Haushaltshilfe
- Kleinreparaturen
- Gartenpflege
- Einkauf und Wiederverkauf hierfür erforderlicher Grundstoffen und Geräte
abdecken.
Einkauf und Wiederverkauf der hierfür erforderlichen Grundstoffe und Geräte... damit kannst Du Rasenmäher, Brennholz, Mülltüten und Streusalz verkaufen, oder? :-)
ungeahnte Möglichkeiten!!! :-) Woher kommt deine genaue Definition? Im Internet habe ich nach genau sowas gesucht
Warum nennst Du es nicht einfach Brennholzhandel? Erzeugen tust Du ja nichts. Ausserden sollte Dir ja bekannt sein, dass in der Regel zwischen dem Holz Einschlag und der Nutzung als Brennholz eine mehrjährige Lagerzeit oder eine künstliche Trocknung vorzusehen ist, denn als Brennholz darf Holz nur mit einer maximalen Restfeuchte von 20% gehandelt werden.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. "Brennholzhandel" hört sich gut an. Ist dann auch das Bearbeiten des Holzes vom Stamm zum Scheit mit abgedeckt?
Vielen Dank. Ich bin in diesem Thema sehr unsicher, weil ich nicht weiß ob ich auf irgendwelche Übergänge von Gewerbe auf Forstbetrieb oder sonstiges achten muss. Aber vermutlich mache ich mir zu viele Gedanken.
Das tust Du, denn ein Forstbetrieb bist Du ja nun wahrlich nicht.
In dem kleinen Rahmen ist es wurscht, wie Du Dein Gewerbe nennst.
Dann müsste ich nur noch das Brennholz mir reinbekommen. Weil ich denke der Handel mit Holz nicht als Gartenpflege zählt :-D