Verstopfung Mietshaus?

4 Antworten

mein Exschwager war für Sanitärverstopfungen langejahre zuständig.

der meinte, eine Verstopfung bekommt man fast immer mit Druckkanone weg,

einmal bekam er es nicht weg, sodann Druck langsam erhöht, tat sich auch nix...

nochmal Druckkanone erhöht... dann war die Verstopfung vorbei und mein Exschwager dreckig

Die Familie wo er war hatte ein Schaf geschlachtet und die Reste einfach im WC entsorgt.

Einfach Sanitärfirma beauftreagen, die gehen da mit Druckkanone und Injektionskamera rein...

Eisenrohr kann ich mir nicht vorstellen...

Was für eine Eisenstange? Kann man die nicht einfach herausziehen? Generell löst sich Toilettenpapier im Wasser schnell auf (auch wenn es sich um eine Eisenstange wickelt).

Kann es sein, dass ihr mehr herunterspült, Hygieneartikel, feuchtes Toilettenpapier?


Klee44 
Beitragsersteller
 26.10.2023, 15:49

Die Eisenstange ist soweit verbaut da muss man mit Minibagger ran. Wir benutzen ausschließlich nur Toilettenpapier nichts weiteres.

Malti333  26.10.2023, 17:24
@Klee44

Okay, dann solltet ihr die Vermieterin schriftlich und mit nachweisbaren Zugang auffordern, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben und eine Kürzung der Kaltmiete in noch festzustellender Höhe ankündigen. Rührt sie sich daraufhin nicht, solltet ihr einen Anwalt oder Mieterschutzbund (am besten heute noch eintreten) beauftragen, den weiteren Schriftverkehr zu führen. Dort wird man euch sagen können ob und in welcher Höhe eine Mietminderung vornehmen könnt. Ich wünsche dir einen langen Atem..

Im einem Abflussrohr kann doch keine eisenstange sein. Das ist Schwachsinn. Rohre sind abgedichtet. Ne Stange durch wären idiotisch.

Schriftlich und nachweisbar per Fristsetzung die Mängelbeseiting einfordern.

Hierbei unbedingt ein festes Datum benennen.

Im letzten Satz kündigst Du nach Fristablauf die sogenannte Selbstvornahme an!

"Das Recht zur Selbstvornahme und Aufwendungsersatz gewährt § 536 a Abs. 2 BGB dem Mieter nur, wenn entweder der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug geraten (Nr. 1) oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache (Nr. 2) geboten ist."

https://www.kanzleibeier.eu/rechte-des-mieters-bei-maengeln-in-der-mietwohnung/#:~:text=Das Recht zur Selbstvornahme und,2) geboten ist.

Die Kosten musst Du als Auftraggeber zahlen, verrechnest das dann aber mit der Kaltmiete!

Bist du dir unsicher, gehe nach Fristablauf zum Anwalt. Verzugskosten, hier der Anwalt, hat die Vermieterin ebenfalls zu zahlen!