Von mein Sohn die Freundin zieht bei uns ein haben ein Mietshaus was müssen wir beachten?
1 Antwort
Komm wir essen Oma. Satzzeichen retten Leben.
Geschrieben hast du, die Freundin deines Sohnes zieht in euer Mietshaus, ihr seid die Besitzer des Hauses und vermietet ihr eine Wohnung. Meinst aber scheinbar, wenn ich das in den Antworten lese: Die Freundin deines Sohnes zieht zu euch in die Mietwohnung.
Ihr müsst das dem Vermieter melden, dieser muss sein Einverständnis zum Einzug geben. Familienzuzug und Zuzug aus zwingendem Grund, dazu gehören Verlobte und Lebensabschnittsgefährte kann nicht verweigert werde. Der Vermieter muss seine Zustimmung also erteilen.
Er kann alle Personen bezogenen Nebenkosten anheben.
§ 553 BGB Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte (1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen.