das Thema hat mich auch schon mal sehr beschäftigt siehe hierzu: http://www.finanzfrage.net/frage/carmignac-patrimoine-gute-anlageempfehlung-fuer-betuchte-anleger

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35 % erscheint mir viel zu hoch,ich würde sagen max. 20 %- sonst hat man ja gar kein Druckmittel mehr, sollte es mit dem Reiseveranstalter Probleme geben. 35 % sind sicher Wucher u. nicht akzeptabel!

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was hat diese Frage mit Finanzen zu tun?

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Eine Sperre mußt Du nicht befürchten, siehe hierzu http://www.vzhh.de/telekommunikation/151459/telefonsperre-gegen-sperrige-kunden.aspx

aber klär das am besten schriftlich/per Einschreiben

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gute Frage-hierzu fand ich ein Urteil vom Sep 2011- Az L 3U 170-07 LSG. Grundsätzlich sind nur Unfälle im Inland gesetzlich versichert. Versicherungsschutz im Ausland besteht zur Ausnahme, wenn der Verunglückte aus einem inländischen Arbeitsverhältnis für begrenzte Tätigkeit ins Ausland geschickt, anschl. die Weiterbeschäftigung im Inland aber geplant ist bzw. erfolgen wird.

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http://www.finanzfrage.net/frage/ab-wann-tritt-die-verjaehrung-einer-nebenkostenabrechnung-ein

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Das hängt davon ab, ob der Pflegefall vor Einzug ins Heim eintrat oder der Umzug ins Heim erfolgte wg. Pflegebedürftigkeit. Man muß mind 10 Prozent der Pflege übernehmen um Anspruch auf den Pflegepauschbetrag zu haben. Die Heimleitung informiert evtl.auch dazu.

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Das mit den 10 Jahren ist auf alle Fälle zu beachten (s. Vorredner) sonst wird gern gewerbl.Handel unterstellt.

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Wenn aufgrd. der Krankheit Schwerbehinderung eintritt, und somit nur noch kaum Einkommen erzielt werden kann, gilt ein Sonderrecht für die Rückkehr zur GKV. Aber nur für 3 Monate vom Zeitpunkt an, wo de Schwerbinderung festgestellt wurde. Ausserdem muß ein Verwandter des 1. Grades (z.B. Ehepartner o. Eltern) die vorangegangenen 5 Jahre für mind. 3 Jahre bei einer GKV Mitglied sein.

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Die Bankbürgschaft erleichert die Auszahlung bei weitem.Bei der Kaution darf die Bank auf Verlangen nicht sofort auszahlen an den Vermieter- er muß zuvor 4 Wochen warten. Die Bank informiert dann erst den Mieter über Deinen Wunsch über die Geldauszahlung.Die Bürgschaft wird ggf gleich ausbezahlt- da gibts keine Probleme seitens der Bank.

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Dazu gibt es ein ganz aktuelles Urteil. Dein Chef scheint es zu kennen u. gleich umgesetzt zu haben.. tut mir leid für Dich, aber das scheint rechtens zu sein. BAG Urteil 09.06.2011 6 AZR 687/09

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