Versteuerung Firmenwagen während Mutterschutz? Darf Tankkarte behalten werden?

1 Antwort

Hallo,

der Arbeitgeber hat in der Schutzfrist die gleiche Nettoentgelthöhe wie vor der Schutzfrist zu zahlen (abzüglich 13 Euro täglich Mutterschaftsgeld der Krankenkasse).

Ob der Arbeitgeber den Firmenwagen stellen muss oder den geldwerten Vorteil als Eurobetrag bezahlt, ist eine arbeitsrechtliche Frage und hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Dienstvereinbarung ab.

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/dienstwagen-weiternutzung-waehrend-der-elternzeit-bzw-des-mutterschafts-oder-krankengeldbezugs_idesk_PI10413_HI7250198.html

Im Zweifelsfall den Betriebsrat fragen.

Gruß

RHW


MrsRatlos 
Beitragsersteller
 02.05.2017, 13:50

Vielen Dank für Ihre Antwort. 

Leider beantwortet sie nicht ganz meine Frage. Den Wagen darf ich behalten. Das ist auch gesetzlich geregelt.

Die Tankwart muss ich aber wohl abgeben.

Aber wie verhält es sich mit der Versteuerung?

Nur die 1%, oder auch die 0,03% Arbeitsweg, obwohl der ja gar nicht mehr anfällt?

Wer kann mir helfen?

RHWWW  02.05.2017, 14:10
@MrsRatlos

Bei den Feinheiten des Steuerrechts muss ich leider passen.

Im Mutterschutzgesetz ist geregelt, dass es Netto in der Schutzfrist das Gleiche geben muss wie in den 3 Monaten vor der Schutzfrist.

Ggf. Betriebsrat, Gewerkschaft oder Finanzamt/Steuerberater fragen.