Versteuerung Firmenwagen während Mutterschutz? Darf Tankkarte behalten werden?
Wie wird der Firmenwagen während des Mutterschutzes versteuert? Lediglich die 1% oder müssen die 0,003% (Arbeitsweg) ebenfalls weiter versteuert werden?
In meinem Nutzungsvertrag steht, dass ich den Wagen auch privat nutzen darf und alle Betriebskosten vom Arbeitgeber getragen werden, also auch das Benzin. Gibt es ein Gerichtsurteil, das die Weiternutzung der Tankkarte während des Mutterschutzes regelt? Ich habe nichts gefunden. Ich soll die Tankkarte abgeben, da ich ja nur noch privat fahren werde.
Aber eigentlich ist es ja ein Gehatsbestandteil.
Vielen Dank für eine konkrete Antwort - habe schon viel Vages gelesen, aber ich müsste mal eine genau Bescheid wissen.
Vielen Dank
1 Antwort
Hallo,
der Arbeitgeber hat in der Schutzfrist die gleiche Nettoentgelthöhe wie vor der Schutzfrist zu zahlen (abzüglich 13 Euro täglich Mutterschaftsgeld der Krankenkasse).
Ob der Arbeitgeber den Firmenwagen stellen muss oder den geldwerten Vorteil als Eurobetrag bezahlt, ist eine arbeitsrechtliche Frage und hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Dienstvereinbarung ab.
Im Zweifelsfall den Betriebsrat fragen.
Gruß
RHW
Bei den Feinheiten des Steuerrechts muss ich leider passen.
Im Mutterschutzgesetz ist geregelt, dass es Netto in der Schutzfrist das Gleiche geben muss wie in den 3 Monaten vor der Schutzfrist.
Ggf. Betriebsrat, Gewerkschaft oder Finanzamt/Steuerberater fragen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Leider beantwortet sie nicht ganz meine Frage. Den Wagen darf ich behalten. Das ist auch gesetzlich geregelt.
Die Tankwart muss ich aber wohl abgeben.
Aber wie verhält es sich mit der Versteuerung?
Nur die 1%, oder auch die 0,03% Arbeitsweg, obwohl der ja gar nicht mehr anfällt?
Wer kann mir helfen?