Möchte Firmenwagen nach Kündigung übernehmen - aber wie?
Hallo,
Mir wurde ein Firmenwagen geleast, die ich auch privat nutzen dürfte, diese wurde nach der 1%-Regelung versteuert.
Ich habe neulich gekündigt. Die Firma hat keine Interesse, das Auto weiter zu beziehen. Da allerdings noch über die Hälfte des Leasingvertragszeitraum zustehen, wäre eine frühzeitige Rückgabe mit höhen Kosten verbunden. Ich verstehe ich bin nicht verpflichtet, das Auto zu übernehmen, würde dies aber auch gern tun, da selbst mit MwSt. dazu, wäre es noch ein guter Deal.
Ich habe beim Leasingfirma angefragt und es wurde mir mitgeteilt, das Leasingvertrag kann zwar umgeschrieben werden, allerdings nur auf eine andere Firma, nicht auf Privat. Da leider beim neuen Arbeitgeber eine Firmenwagen erst mal nicht in Frage kommt, meine Frage lautet welche Alternativen hat man in diesem Fall. Kann ich die Leasingraten meine alte Arbeitgeber überweisen und das Auto weiterhin fahren? Wäre in diesem Fall bezüglich der Versteuerung was besonders zu beachten?
Vielen Dank schon Mal!
2 Antworten
Die einzigen Chancen, die ich sehe sind:
- Du meldest ein Gewerbe an und läßt den Vertrag auf Dein eigenes Unternehmen übertragen
- Du besprichts es mit Deinem neuen Arbeitgeber, der den Vertrag übernimmt und die Leasinggebühren von Deinem Gehalt ab.
Einzige Möglichkeit ihr Ex Unternehmen kauft den Leasingwagen und verkauft diesen an sie weiter.
Alles andere bringt Steuer und SV Probleme mit sich.
erklär uns mal bitte, wei dein EX-ARBEITGEBER für dich Steuern und Abgaben abführen soll
Wenn nun ein Betrieb ein leasing-Fahrzeug hat, dafür die leasing-raten zahlt und das KFZ selbst nicht mehr nutzen kann. Kann der Betrieb dieses Fahrzeug dann nicht gegen eine Nutzungsgebühr einem Dritten überlassen? Möglicherweise zu genau den Kosten, die dem Betrieb entstehen, also als durchlaufender Posten?
Dass der Dritte vormals Arbeitnehmer bei dem Betrieb war, ist ja eigentlich uninteressant. Insofern sollten SV-Beiträge und arbeitnehmerbezogene Steuern wohl keine Rolle spielen.
Allerdings sagt mir mein Gefühl, dass es trotzdem nicht geht...
Danke, aber welche genau wären die steuerliche Probleme in diesem Fall? Lassen sie nicht beheben indem man die nötige Steuern und Abgaben abführt?