Versicherungen behalten trotz Umzug?
Hallo, ich ziehe innerhalb der Gemeinde um und meine Tochter bleibt in der Wohnung wohnen. Ich möchte die Versicherungen weiterhin behalten, aber gleichzeitig der Versicherung auch mitteilen, dass ich umgezogen bin. Funktioniert das oder muss ich die Versicherungen kündigen?
2 Antworten
Die Haftpflichtversicherung ist personengebunden. Die kann unverändert weiter geführt werden.
Allerdings erfahren wir so ganz nebenbei, dass die Tochter bei Abschluß des Vertrags noch minderjährig war und nunmehr volljährig ist. Die Tochter muss deshalb heute einen eigenen Haftpflichtversicherungsvertrag abschließen.
Die Hausratversicherung aber ist an den Hausrat einer bestimmten Wohnung gebunden. Es bleibt daher insofern nicht bei der Umzugsmeldung. Es muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Der Versicherungsvertrag wird nicht nichtig, sondern bezieht sich auf den Hausrat einer anderen als der bewohnten Wohnung. Das erfordert im Schadensfall zumindest erhöhten Begründungsaufwand.
Eine andere Wohnung zwingt zu einer Vertragsänderung. Nicht jede Versicherung ist bereit das auf Grundlage der bisherigen Versicherungsbedingungen zu machen.
Vielleicht solltest Du uns auch mal mitteilen, um welche Art von Versicherungen es geht!
es geht um Hausrat und Haftpflichtversicherung die sind gebündelt und können halt nicht übertragen werden auf mein Kind die weiterhin in der Whg wohnen bleibt
Beide Versicherungen ziehen mit dir um in die neue Wohnung.
Deine Tochter (wie alt) wird sich wohl dann selbst versichern müssen! Finanziell kannst Du sie ja dennoch unterstützen, wenn Du das vorhast!
Für die Hausratversicherung wäre es m.E. eher eine Änderung des Vertrages, entsprechend der aktuellen qm-Zahl. Nicht der gesamte Vertrag wird nichtig. Bei meinem letzten Umzug wurde nur der Beitrag neu berechnet.
Ein volljähriges Kind in Ausbildung bleibt übrigens in der Haftpflichtversicherung der Eltern, auch mit eigener Wohnung. Mir persönlich war das aber zu unsicher und mein Kind hat doch verfrüht eine eigene PHV abgeschlossen.