Versicherungen behalten trotz Umzug?

2 Antworten

Die Haftpflichtversicherung ist personengebunden. Die kann unverändert weiter geführt werden.

Allerdings erfahren wir so ganz nebenbei, dass die Tochter bei Abschluß des Vertrags noch minderjährig war und nunmehr volljährig ist. Die Tochter muss deshalb heute einen eigenen Haftpflichtversicherungsvertrag abschließen.

Die Hausratversicherung aber ist an den Hausrat einer bestimmten Wohnung gebunden. Es bleibt daher insofern nicht bei der Umzugsmeldung. Es muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.


Vielleicht solltest Du uns auch mal mitteilen, um welche Art von Versicherungen es geht!