Versehentlich in Steuerklasse VI?

1 Antwort

Du hast jetzt im Hauptjob Stkl. 6 zugewiesen bekommen? Und im Minijob Stkl. 1?

Wenn das korrigiert wird (über eine Rückrechnung), bekommst du im Hauptjob rückwirkend wieder Stkl. 1 zugewiesen und der Minijob die Steuerklasse 6. Du würdest im Hauptjob eine Nachzahlung deine Lohns erhalten, im Minijob würdest du weniger ausbezahlt bekommen bzw müsstest zurückzahlen.


Nici2000 
Beitragsersteller
 14.11.2020, 09:36

Im Hauptjob bin in der VI., beim Nebenjob bin in der III. Steuerklasse.

Wassonst  14.11.2020, 10:00
@Nici2000

Das ließe sich, wie gesagt, wieder umdrehen, auch rückwirkend. Der Nebenjob muss bei Elstam als Nebenarbeitgeber registriert werden durch die Lohnabteilung. Ergäbe dann mehr Auszahlung für dich beim Hauptjob, weniger Netto beim Nebenjob.