Vermittlungsgebühr der Lohnbuchhaltung für meine Mandant?
Hallo,
Ich habe mich kürzlich als Unternehmensberater selbstständig gemacht und benötige für meine Mandanten spezialisierte Dienstleistungen in Form von Buchhaltungs- und Steuerberatung, Versicherungen etc.
Da habe ich Kunden aus dem In- und Ausland Betreuung und Beratung in verschiedenen Bereichen. Ich lernte ein Lohnbüro kennen und wir begannen zusammenzuarbeiten. Diese Firma erstellt über mich die monatlichen Gehaltsabrechnungen für meine Mandanten.
muss ich meine Dienstleistung als Vermittler in Rechnung stellen. oder schreibe ich in die Rechnung Gebühren wegen beispielsweise monatliche Lohnführung. Die gleiche Frage möchte ich für die Steuerberaterleistungen stellen. Ich kann solche Dienstleistungen an meine Kunden weiterverkaufen oder vermitteln und so Umsätze erzielen.
Ich bin verwirrt, hab viel recherchiert und keine vernünftige Antwort gefunden, ich will keinen Fehler machen, damit ich nicht grün hinter den Ohren aussehe und später Probleme ohne ende mit den Behörden bekommen.
Zum Fall konkret:
Die Lohnbüro wird die Lohnabrechnung für 10 € Beispiel erstellen, Das Lohnbüro hat an mich seiner Rechnung gestellt und die habe ich überwiesen. Darf ich dieser Leistung an meine Mandant für 15 € oder 20 € weiter verkaufen. was die Steuerberatung angeht, das selber Thema werde ich auch machen, wenn es geht? für die Finanzbuchhaltung , Steuerdienste usw..??
Nenne ich das einfach Rechnung für Vermittlungsleistungen oder ,Provisionsabrechnung oder oder oder??
Würde mich sehr freuen wenn ich ein Muster bekommen könnte an dem ich mich orientieren kann.
Danke und Grüße
1 Antwort
Das Unternehmen, was für Deine Mandanten die Lohnabrechnungen stellt, ist ein gewerbliches Unternehmen und kann Dir für die Vermittlung der Kunden natürlich eine Provision zahlen.
Aber es scheint ja so zu sein, dass Du Deinen Mandanten die Lohnbuchhaltung in Rechnung stellst:
Die Lohnbüro wird die Lohnabrechnung für 10 € Beispiel erstellen, Das Lohnbüro hat an mich seiner Rechnung gestellt und die habe ich überwiesen. Darf ich dieser Leistung an meine Mandant für 15 € oder 20 € weiter verkaufen.
Da frage ich mich, was für ein Unternehmensberater Du bist. Anstatt Deinen Mandanten einen guten und günstigen Dienstleister zu vermitteln, knallst Du 50 -100 % auf dessen Rechnung drauf und verkaufst es als Deine Leistung. In meinen Augen ganz schwach. Wenn Dir der Dienstleister eine Vermittlungsprovision in Höhe von 1-2 Monatsumsätzen mit dem Mandanten zahlt, ist es doch wohl OK.
Bei der Steuerberatung kannst Du das sowieso alles vergessen.
Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Wirtschaftsprüfer und sonstige Ehrenberufler, zahlen keine Vermittlungsprovision. Deren Leistung selbst zu berechnen, kannst Du sowieso vergessen.
Würdest Du mir ein lohnendes Mandat verschaffen, würde ich Dich mal mit Ehefrau Freundin zu einem Essen in einem Spitzenrestaurant einladen, Dir ein paarmal den Schamopus nach der Runde im Golfclub zahlen, aber das wäre es.
Vermutlich würde Dein Mandant nochmal das Gleiche machen, weil er zufrieden wäre eine gute Lösung seiner Steuerprobleme bekommen zu haben.
Aber im Normalfall gehören die Tipps wie man einen guten Dienstleister für die Lohnabrechnungen und einen guten Steuerberater findet, einfach zum Normalprogramm eines guten Unternehmensberaters.
Doch, die habe ich Dir gegeben, wenn Du genau lesen würdest. Du kannst die Lohnabrechnungen vom Dienstleister machen lassen und teurer weiter berechnen, aber ich halte es für unseriös.
Du kannst den Dienstleister an Deine Kunden vermitteln (seriös) und Dir eine Provision zahlen lassen.
Die Steuerberaterleistungen kannst Du nicht "durchhandeln" weil da das Standesrecht der Steuerberater entgegen steht und ein Steuerberater wird Dir keine Provision zahlen.
Steht alles in der Antwort.
Außerdem sind meine Kommentare sehr sachlich.
Irgendwie bestätigt das so manche Erfahrung mit Unternehmensberatern. Unvergessen der Berater, welcher nach Durchsicht unserer Arbeit als einziges Ergebnis den Kunden darauf hinwies, dass einmal im von ihm geprüften Zeitraum die Telefonrechnung auf ein falsches Konto (aber ebenfalls ein Aufwandskonto) verbucht war.
Kannste Dir nicht ausdenken.
Ich kenne einige sehr gute Unternehmensberater. Aber das sind alles Profis auf ihrem Gebiet. Dipl. Ing., Informatiker, Oekonomen, ehemalige Bankleute usw., so wie auch Steuerfachgehilfen, die sich als Dienstleister für Buchhaltung und/oder Löhne selbständig gemacht haben, aber es gibt eben auch Leute, wie es anscheinend der Frager ist.
Ich habe in meinem Leben noch nie eine Provision gezahlt und auch nie eine bekommen. Aber die beschriebenen "Vergünstigungen," bzw. "Erkenntlichkeiten" schon häufiger. Ein Anwalt, dem ich ein sehr interessantes Mandat verschafft habe, ließ mir mal einen Karton meines Lieblingsweins schicken. Wenn ich bedenke, dass eine Flasche da ca. 100,- Euro kostet, kommen die 600,- Euro schon in die Nähe einer Provision, auch wenn er an dem Mandat 50.000,- Honorar hatte (allein im ersten Rechtszug).
Oh, ich glaube durchaus, dass es da echte Profis gibt, daher ja "manche" Erfahrung. Gut auch der, der mir im Brustton der Überzeugung erzählte, einer seiner Freunde sei Landwirt und er habe sich jetzt mal einen Nachmittag (!) mit dem hingesetzt und kenne sich daher jetzt mit den speziellen Problemen der Landwirtschaft gut aus. Um mich dann im nächsten Satz anzuranzen, warum ich denn die Zuschüsse nicht beantragt habe. Auf die Antwort auf die Frage, welche Zuschüsse er denn eigentlich meine, warte ich immer noch.
Im Gegensatz zu Dir habe ich es vor allem mit EU und kleinen PG zu tun, eher nicht die Klientel der "richtigen" UB.
Danke für deine unsachlichen Kommentare, eine Antwort habe ich bis hier immer noch nicht