Spanische Firma erbringt Dienstleistung in Deutschland; ist Rechnung mit oder ohne MwSt zu stellen?
Meine Frage ist, ob ich als spanische Firma, die in Deutschland eine Dienstleistung im Baugewerbe erbringt, meine Rechnung mit oder ohne deutsche MwSt. ausweisen muß. Der Dienstleistungserbringer ist eine spanische S.L (GmbH) und Dienstleistungsempfänger ist eine deutsche GmbH.
1 Antwort
Obwohl Du die Art der Leistung (evtl. ist es ja auch ein ieferung) nicht bezeichnet hast, ist der Ort der Leistung DEtuschland, also ist deutsche Umsatzsteuer zu berechnen:
Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück: § 3 a Abs 3, Nr.1 UStG
Leistungen die Unternehmer für einen Unternehmer ausführt, dort wo der Empfänger sein Unternehmen betriebt. § 3a Abs. 2 (wenn nicht eine Leistung mit einem Grundstück gegeben wäre).
Nein, natürlich hier in Deutschland. Wobei ich mich da sowieso nciht festlegen will, solange ich nicht weiss, welche Art Leistung es ist. kann nämlich sein, das Dein Auftraggeber abführen muss udn dir nur Netto überweisen darf.
Erst mal danke für die raschen antworten. Bei der Tätigkeit handelt es sich um Gerüstbauarbeiten, bei denen spanische Monteure in Deutschland arbeiten.
Du kannst Dich am besten von einem Fiskalvertreter vertreten lassen:
Gerüstbau also. Warum steht das nicht oben im Sachverhalt? Ist doch wichtig!
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@wfwbinder
Ich glaube, dass hier der § 13b greift.
Guter Einwand. Siehe meine Antwort auf den ersten Kommentar. Es lag schon im Bereich dessen, was ich überlegt habe. Daher sll er sich ja auch eine Beratung holen.
kannst du mir auch sagen wie ich die MwSt. abzuführen habe. Übeer spanisches FA?