Vermieter ist im Urlaub - aber dringende Reparatur!!

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Ich gebe Dir mal eine gesetzliche Bestimmung nach der Du in solchen Fällen den Ersatz Deiner Aufwendungen verlangen kannst: § 683 BGB.

In Notfällen darf der Mieter selbstverständlich einen Handwerker beauftragen und er hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen als sogenannter Notgeschäftsführer.

Allerdings darfst Du natürlich nicht übertreiben. Der tropfende Wasserhahn ist kein Notfall. Und auch bei einem Rohrbruch sollte man mit dem Handwerker besprechen, ob z.B. eine provisorische Reparatur durch Anbringung einer Rohrschelle möglich ist.

Hallo, bei einem Rohrbruch wird der Vermieter sicherlich die Kosten übernehmen.

Sei es wie es sei, eine dringende Reparatur duldet ja keinen Aufschub wenn Du keinen größeren Wasserschaden haben willst musst Du handeln. Wenn Dein Vermieter für derartige Notfälle keine Telefonnummer hinterlassen hat, trittst Du erst einmal selbst als Auftraggeber auf und besprichst mit Deinem Vermieter nach dem Urlaub die Regulierung.