Vermesser stellte fest, dass unsere Grenzpunkte sich versetzt haben. Stimmt der Lageplan nicht mehr? Bekommt der Nachbar jetzt einen Teil von meinem Grundstück?
Sache ist folgend:Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (beauftragt von unserem Nachbar und zum zweiten Mal auch von uns) hat mittels GPS und Satellitenmessung festgestellt, dass die Grenzpunkte an unserer Südseite nicht stimmen.
Die Differenz beträgt ca. 30 cm an einer Stelle, 38 cm an einer anderen und ca. 100 cm an der dritten (Die Grenze verläuft in einer 135° Ecke (ist keine gerade Linie). Unsere Grundstücksfläche beträgt 638 m².Das ist unsere Südgrenze und die Fläche des Grundstücks vor unserem Haus ist nicht so groß. Die Länge vom Haus bis zur Südgrenze beträgt nur 6 m. Vor dem Haus ist eine Terrasse, Carport, Hecke und alter Baum. Unser Haus steht seit 30 Jahren. Das Grundstück und das Haus vom Nachbar ist viel älter (50-60 Jahre?).
Lt. dem öffentlich bestellten Vermesser verkleinert sich unser Grundstück nicht insgesamt, da wir an der Nordgrenze ca. genau so viel Fläche dazu erhalten. Wir wohnen in einem Dorf und an dieser Fläche haben aber keinerlei Interesse, da es Gemeinde gehört und eine Viehhalde ist: Kuhmist- und Uringestank, Fliegen und stechende Bremsen schrecken einen ab.
Was ist jetzt mit der Grenzmessung? Gehört jetzt ein Teil von meinem Grundstück dem Nachbar? Auf diesem Streifen sind die Pflastersteine von unserem Carport und 30 Jahre alte Bäume.
Aufgrund von dem Lageplan kann man sehr genau feststellen wie weit ist es von dem Haus bis zur Grenze (n). Gilt der Lageplan mit den ganzen Abmessungen nicht mehr?
Vielen Dank im voraus für Ihre Ratschläge
2 Antworten
Erstmal gelten die Grenzen.
Aber einige Gemeinden machen Flurbereinigungen aufgrund der Satelitenmessung und dann werden die Grenzen entsprechend versetzt oder in den Papieren umgeschrieben. Je nachdem welche Variante die Gemeinde bevorzugt.
Also Frag bei deiner Gemeinde nach.
Ich gehe stark davon aus, dass die satellitenmessung gilt. Bedeutet das automatisch, dass mein Grundstück an der Südseite kleiner wird oder darf ich einen Anwalt einschalten, um meine alte Grenzsteine zu verteidigen und die SATELLITENMESSUNG zu korrigieren?
Der 30 , 38 100cm Streifen gehört Eurem Nachbarn. Ob man das nun ändern muss?
Ich rate mal, das Grundstück liegt in den neuen Bundesländern und es gab keine Grenzsteine.
Wenn der Nachbar es will, dann schon. Wenn der sagt, lass das Pflaster drauf und die Bäume. Ist in Ordnung so, dann bleibt es wie es ist. Aber das wäre unverbindlich. Wenn der Nachbar sein Grundstück verkauft, dann kann der neue Eigentümer natürlich damit machen was er will.
Hinzu kommt, das der Nachbar die Neuvermessung beauftragt hat. In den Genuss der Neuvermessung der Nordseite kommt Ihr ja nur wenn auch Ihr eine Vermessung beauftragt. Aber da würde man abwarten, was mit dem dortigen Nachbargrundstück passiert. Wenn dort eine Änderung angesagt ist, dann würde man auf eine Neuvermessung dringen.
Dann müst das Haus ja mitgerutscht sein. Das kann nicht sein. Dann müsten bei 38-100cm viele Risse da sein. Also es wird nicht gerutscht sein, sondern fehlerhaft vermessen worden sein.
Grundstück ist in BW, die Grenzsteine sind alle vorhanden, Süd- und Nordgrenze sind neuvermessen worden. Berglage: Rutschgebiet. Nach Süden gerutscht, das bedeutet, an der Südseite verkürzt sich das Grundstück und an der nordseite erweitert sich um ca. gleiche Fläche. Der Lageplan und die Grenzsteine sagen aber was anderes!
Vor 30 Jahren hat man aber nicht GPS-und Satellitenmessungen gemach! Kann das sein dass unser Grundstück gar nicht gerutscht ist, sondern dass die Koordinatenmessungvor 30 Jahren gar nicht gestimmt hat?