Veranlagung Steuer auf eine Person in Erbengemeinschaft?

1 Antwort

Die Besteuerung folgt den tatsächlichen Verhältnissen.

Um es genau zu beurteilen müsste man die Verträge unter den Beteiligten kennen und die Belege einsehen, wie es tatsächlich gelaufen ist.

Wenn die Überschüsse bei einem verbleiben und das aus den Unterlagen hervorgeht und auch nicht aus den Verträgen zu erkennen ist, dass die anderen einen Herausgabe, oder Rückzahlungsanspruch haben, muss das Finanzamt dem folgen.

Wenn die Kollegin das damals so gemacht hat, wird sie auch die Grundlagen dafür geschaffen haben.

Wenn. es dann ein anderer gemacht hat, weiß man natürlich nicht, ob der sich daran gehalten hat und wie die Steuererklärungen erstellt wurden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Tine777 
Beitragsersteller
 05.02.2021, 16:24

Vielen Dank! Wir 3 Geschwister hatten damals eine schriftliche Vereinbarung gemacht, dass der Gewinn an unseren Bruder geht, das aber immer unregelmäßig bar ausbezahlt. Kann man es trotzdem versuchen und mit welcher Begründung am besten? Hintergeundwar, dass mein 16 Jahre jüngerer Bruder damals noch in Ausbildung und finanziell schlecht gestellt war und auf eigenen Füssen stehen musste. Sollte man es so individuell beschreiben/begründen?

wfwbinder  05.02.2021, 16:26
@Tine777

Natürlich kann man das versuchen und ich würde es auch machen.

Begründung: "Es wurde so vereinbart und auch so vollzogen."

Das es als Unterstützung gedacht war, würde ich nicht schreiben.

EnnoDerDritte  05.02.2021, 18:47
@wfwbinder

Wird aber nicht helfen, zumindest sehe ich es so wie das Finanzamt.

Das hätte man anders anfangen müssen, nämlich, dass der beglückte Erbe auf Grund von wasweißdennich ein Vorab erhält. Damit wäre eine Art Gegenleistung dokumentiert, es kommt ja keiner zum Nachgucken.