Kann bei einer Erbengemeinschaft ( Witwe und 3 erwachsene Kinder ) das Recht auf eine Entschädigungszahlung von der Mutter auf die Kinder übertragen werden ?
Die Entschädigungszahlung wird als Entschädigung für Verkehrs - und Lärmbelästígung bei Bohrarbeiten für ein Kraftwerk gezahlt . In Form der Bezahlung der Stromrechnung der Nachbarn des Bohrplatzes durch diese Firma . Unsere Erbengemeinschaft besteht aus vier Personen , Mutter Anteil 1/2 , drei erwachsene Kinder zu je 1/3 , es ist eine Immobilie mit landwirtschaftlichem Grund vorhanden . Die Mutter ist berufstätig in Teilzeit , hat den Freibetrag ausgeschöpft . Deshalb sollte dieses Recht auf Entschädigung auf die Kinder übertragen werden .
Anm. Support - Nachtrag (editiert 08.06.17, 07:46 Uhr):
Hallo,wir sind direkte Nachbarn von diesem vorrausichtlichen Kraftwerk. Momentan wird gebohrt , da herrscht ziemlich viel Schwerverkehr. Da dies eine starke Belastung für die Anlieger ( wir sind 5 direkte Nachbarn ) ist , soll evtl eine Entschädigungvon dieser Fa . an uns 5 Nachbarn gezahlt werden. Wir würden unsere Stromrechnungen gezahlt bekommen. Da eine Erbengemeinschaft aus drei erwachsenen Kindern und mir ( Witwe ) besteht, würde ich nur gern wissen ob diese Entschädigungszahlung steuerlich relevant sein kann. Da ich den Freibetrag den ich neben der Witwenrente habe ( nach altem Recht ) fast ausgeschöpft habe, darf ich keine zusätzlichen Einnahmen mehr haben. Deshalb hätte ich gerne gewusst , ob es möglich ist , dieses Recht auf die Entschädigungszahlung auf meine Kinder evtl . sogar notariell falls nötig , zu übertragen? Der landwirtschftliche Grund bringt Pachteinnahmen, deshalb ist das für mich auch eine Einnahme die versteuert werden muss und zu meinem Freibetrag mit berechnet wird. Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe . :)
2 Antworten
Entschuldige bitte, aber kannst Du die Frage so stellen, dass man sie auch versteht?
Was ich verstanden habe ist, dass eine Entschädigung für die Lärmbelästigung und den Bauverkehr bei einem Kraftwerksbau gezahlt wird.
Aber wieso wird die Entschädigung für Euch dadurch bezahlt, dass die Stromrechnung des Nachbarn gezahlt wird?
Und wenn ihr das Geld bekommt (wohl bemerkt Entschädigung für Lärmbelästigung), um welchen Freibetrag geht es da?
Was hat das mit landwirtschaftlichem Grund zu tun und einem Haus darauf zu tun?
Wahrscheinlich sehen sie sie Entschädigungszahlung als Einkommen an. Die Mutter (die in dem Haus lebt, welches der Baustelle benachbart ist), liegt mit ihrem Gehalt nahe der ESt.-Grenze.
Die Kinder wohnen wohl nicht im Elternhaus, haben aber geringeres Einkommen, sodass es zu keiner ESt. kommen würde, wenn sie die Entschädigungsleistung erhalten.
Ich frag mich noch, ob wirklich etwas bezahlt wird, oder ob nicht z. B. Vattenfall ein Kraftwerk baut und als Stromlieferant der Mutter die Stromrechnungen erläßt.
Ohne den gesamten Vorgang zu verstehen nur so viel:
"Die Mutter ist berufstätig in Teilzeit , hat den Freibetrag ausgeschöpft ."
Welcher Freibetrag? Entschädigungszahlungen müssen doch nicht versteuert werden. Auch nicht wenn die Firma Eure Stromrechnung bezahlt, vermutlich weil sie von Euch Strom beziehen, bzw Euren Stromanschluss nutzen.